Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig. Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen.
Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.
Zuständiges Gesundheitsamt ist
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Kreisgesundheitsamt.
Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.
Tipp: Die in Baden-Württemberg zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.
für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
Im Jahr 2011 wurde eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eingeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".
Karlfried Spieler
Kreisgesundheitsamt &
Wasserwirtschaftsamt
Telefon 07351 52-6263
Telefax 07351 52-5263
karlfried.spieler(at)biberach.de
Robert Schwenk
Kreisgesundheitsamt
Telefon 07351 52-6163
Telefax 07351 52-5163
robert.schwenk(at)biberach.de
Jochen Schmid
Kreisgesundheitsamt
Telefon 07351 52-7637
Telefax 07351 52-5214
jochen.schmid(at)biberach.de
Cordula Heinrich
Kreisgesundheitsamt
Telefon 07351 52-6162
Telefax 07351 52-5162
cordula.heinrich(at)biberach.de
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