Die Vorschläge müssen aus dem Kreisgebiet stammen und sich an die Menschen innerhalb des Landkreises richten. Das Engagement darf nicht überwiegend durch Zuschüsse finanziert werden und darf nicht maßgeblich vom Engagement hauptamtlich tätiger Kräfte leben.
Preisträger der vergangenen Jahre können nicht nochmals ausgezeichnet werden.
Wer ist vorschlagsberechtigt?
Jeder, der einen anderen vorschlagen möchte, der die oben genannten Kriterien erfüllt. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Das Einverständnis desjenigen, der vorgeschlagen wird, muss spätestens zur Preisverleihung vorliegen.
Wie wird vorgeschlagen?