Sperrmüllabfuhr anmelden

Als Sperrmüll gelten die meisten sperrigen Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und nicht in den Restmüllbehälter passen. Alles was in eine leere Mülltonne passt (Kleiderbügel, Handtaschen, Geschirr, kleiner Teppich) wird bei der Hausmüllabfuhr in der Restmülltonne mitgenommen, nicht jedoch bei der Sperrmüllabfuhr. Schauen Sie im Zweifel in das Abfall-ABC, um zu erfahren, was genau als Sperrmüll gilt.

Pro Jahr können Sie kostenfrei zwei Mal eine Sperrmüllabfuhr mit bis zu einem Kubikmeter beantragen. Je nachdem, wie viel Sperrmüll Sie haben, können Sie auch einmalig pro Jahr eine Sperrmüllabfuhr von zwei Kubikmetern anfordern. Insgesamt steht Ihnen im Kalenderjahr eine Freimenge von maximal zwei Kubikmetern zur Verfügung.  Ist dieses Mengenkontingent ausgeschöpft, können Sie nur gegen Gebühr eine weitere Abholung erhalten.

Achtung: Haushaltsgroßgeräte werden nicht bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Hierfür ist eine separate Anmeldung über die Online-Dienste nötig.

Weitere wichtige Informationen:

Wichtiger Hinweis zu Anmeldungen rund um den Jahreswechsel

Pro Jahr können Sie insgesamt 2 Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei anmelden.  Nehmen Sie die Terminvereinbarung im Dezember für den Januar vor, so zählt diese Anmeldung noch für das laufende Jahr. Sie erhalten für das folgende Jahr wieder die 2 kostenfreien Kubikmeter - auch, wenn ein Abfuhrtermin schon im Januar lag.

231127-Sperrmuell-Mengenangabe

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