Finden Sie hier nähere Informationen, Broschüren und Vorschriften zu den verschiedensten naturschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren (Beispielhafte Zusammenfassung der Materie seitens der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen)
Leitfaden "Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben"
Zeitrahmen zu naturverträglichen Maßnahmen
Grabenunterhaltung
Infos zum Fällen von Bäumen
Ökokonto- Verordnung vom 01. April 2011
zum öffentlich einsehbaren Plattform des handelbaren Ökontos
Gemäß der Kompensationsverzeichnisverordnung (KomVzVo) gilt seit 01.04.2011 die Mitteilungsverpflichtung der „Zulassungsbehörden“ (untere Baurechtsbehörde u. a.) an die untere Naturschutzbehörde für Entscheidungen zu Kompensationsmaßnahmen nach §§ 15 Abs.2 BNatSchG.
Nach § 17 Abs.7 Satz 1 BNatSchG hat die zuständige Zulassungsbehörde (untere Baurechtsbehörde u. a.) den Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.
Die Mitteilungen über Kompensationsmaßnahmen durch Zulassungsbehörden und ggf. Vorhabensträger erfolgen auf der Grundlage webbasierter elektronischer Formulare (§ 5 KomVzVO). Hierzu muss sich die Bearbeiterin/der Bearbeiter der Zulassungsbehörde bzw. der Vorhabensträger bei der LUBW einmalig registrieren lassen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
LUBW – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Anne Böhm Telefon: 0721 5600 - 1355
E-Mail: oekokonto(at)lubw.bwl.de
Internestseite der LUBW zum Kompensationsverzeichnis und Ökokonto
Für Bauvorhaben und Bebauungspläne:
LUBW- Modell des Anhangs (Anlage 1 und 2) zur Ökokonto- Verordnung BW