Das Landratsamt Biberach hat als untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von Katastropheneinsatzplänen und die Durchführung von Übungen. Ist es erforderlich, wird der Katastrophenalarm vom Landrat ausgelöst. Dann übernimmt der Verwaltungsstab des Landratsamtes die Einsatzleitung und ordnet die notwendigen Maßnahmen an.
Die Broschüren Hochwasser, Sturzfluten und Hochwasserschutzfibel informieren Sie über Gefahren, Verhaltensweisen und geeignete Schutzmaßnahmen bei Hochwassergefahren.
Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen – die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die entsprechenden Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der Gefahrenabwehr.
Um sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Warnung in Notlagen auskennen und wissen, was nach einer Warnung zu tun ist, wird jährlich am zweiten Donnerstag im September der bundesweite Warntag durchgeführt. Dazu werden pünktlich um 11 Uhr in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt.
Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag und zum Thema Warnung der Bevölkerung erhalten Sie unter: www.bundesweiter-warntag.de
Grischa Anton Suiter
Telefon 07351 52-7618
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