Zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bearbeitet die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Verfahren in den Landkreisen Biberach, Reutlingen und Alb-Donau-Kreis mittels folgender interaktiven Karte:
Unsere Verfahren dienen hauptsächlich folgenden Zielen:
Je nach Verfahrensziel und -größe lassen sich diese Ziele mit verschiedenen Verfahrensarten erreichen (Regelverfahren, Unternehmensverfahren, vereinfachtes Verfahren, beschleunigte Zusammenlegung, freiwilliger Landtausch und freiwilliger Nutzungstausch).
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle wichtigen und aktuellen Informationen zu den Flurneuordnungsprojekten im Landkreis Biberach sowie zu den Verfahrensarten allgemein.
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
Christian Helfert
Telefon 07391 779-2510
Telefax 07391 779-2600
Angelika Eisele
Telefon 07391 779-2500
Telefax 07391 779-2600
flurneuordnung(at)alb-donau-kreis.de
Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen:
Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per E-Mail nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen.
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