Seit 2. Mai 2017 gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Biberach.
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt folgende Aufgaben innerhalb der Landkreisverwaltung sowie Koordinationsaufgaben für den gesamten Landkreis Biberach wahr:
Ziele der Gleichstellungsarbeit
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und mit weiterem Handlungsauftrag: „der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Das Leitziel der Gleichstellungsarbeit sind deshalb gleichwertige und gleichberechtigte Chancen von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, im gesellschaftlichen Leben und in der Politik- unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, gesellschaftlicher Stellung und sexueller Orientierung zu schaffen.
Der Gedanke und das Ziel der Gleichstellung betreffen dabei alle gesellschaftlichen Themenbereiche und müssen – wie alle anderen Grundwerte und Grundrechte – gesellschaftlich und politisch gelebt werden.
Sigrid Arnold
Gleichstellungsbeauftragte
Rollinstraße 18
88400 Biberach
Telefon 07351 52-6455
Telefax 07351 525-0187
Montag
8 - 12, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr