Seit 26. April 2021 können Anträge auf Förderung der Grauen-Flecken-Gebiete gestellt werden. Die Bundesregierung hat die Fördersumme auf 150 Mio. Euro angehoben.
Gefördert werden können
Nicht gefördert werden Teilnehmeranschlüsse in Gebieten:
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung eines acht-wöchigen Markterkundungsverfahrens, dessen Ergebnis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung nicht älter als 12 Monate sein darf.
Mit der Komm.Pakt.Net steht den Kommunen ein kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Graue-Flecken-Förderung zur Seite.