Das Jobcenter des Landkreises Biberach ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Dabei werden hilfebedürftige Arbeitsuchende beruflich beraten und bei der Arbeitsuche unterstützt, mit dem Ziel, einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt.
Auch die Betreuung von Arbeitgebern zählt zu den Aufgaben des Jobcenters. Hierbei wird versucht geeignete Bewerber auf vakante Stellen zu vermitteln.
Als hilfebedürftige Personen erhalten Sie neben finanziellen Leistungen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter.
Ukraine
Hilfebedürftige Vertriebene aus der Ukraine erhalten ab dem 01.06.2022 Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Der Leistungsanspruch enthält auch eine Krankenversicherung.
Den Antrag für Vertriebene aus der Ukraine finden Sie unter Formulare.
Erreichbarkeit des Jobcenters
Wir sind für Sie da.
Sie erreichen uns wie folgt:
Persönlich während den Öffnungszeiten des Landratsamtes
E-Mail: SGB2(at)biberach.de
Telefon für Geldleistungen: 07351 52-7272
Telefon für berufliche Integration und Arbeitgeber: 07351 52-6363
Jobcenter
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Außenstelle Riedlingen
Krankenhausweg 3
88499 Riedlingen
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr