Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Biberach haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter stellen.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken kann. Dies bedeutet, dass Sie vorrangig Ihre Arbeitskraft und eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners einsetzen müssen
Um Arbeitslosengeld II erhalten zu können, müssen Sie darüber hinaus erwerbsfähig sein oder in der Familie einer erwerbsfähigen Person leben. Erwerbsfähig ist, wer auf absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
Einige Personengruppen sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen, z.B. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder Bezieher von Altersrente. EU-Bürger, die sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, haben ebenfalls keinen Anspruch.
Antragsverfahren
Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist in jedem Einzelfall verschieden. Es kann daher sein, dass Sie noch weitere Nachweise vorlegen müssen. Nach der Beratung erhalten Sie die auf Ihren Einzelfall zugeschnittenen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und einen weiteren Termin zur Antragsabgabe.
Welche Leistungen beinhaltet das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld II enthält folgende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: