Mit der Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind alle Behörden und öffentlichen Stellen in der Europäischen Union verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser ist im Landratsamt Biberach beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelt.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt das Landratsamt bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz nach Art. 39 DSGVO.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Besonders wichtig ist zudem seine Aufgabe als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, wenn sich diese durch die Landkreisverwaltung in ihren Rechten bezüglich des Datenschutzes verletzt sehen.
Eine rechtzeitige Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten vor dem Einsatz oder der wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens durch die Ämter und das Amt für Organisation und Digitalisierung ist erforderlich.
Magnus Welsch
Telefon 07351 52-6284
Telefax 07351 52-5273
Philipp Lebherz
Telefon 07351 52-6353
Telefax 07351 52-5353