Baden im Landkreis Biberach
Voraussetzung für ungetrübte Badefreuden im Sommer ist eine einwandfreie Wasserqualität und ein hygienisches Badeumfeld.
Um die Badegäste vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen, werden ausgewiesene Badeseen im Landkreis Biberach - wie in den anderen Landkreisen Baden-Württembergs auch - vom Gesundheitsamt während der Badesaison, von Mitte Mai bis Mitte September, regelmäßig nach den Gütekriterien der EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. In vierwöchigem Rhythmus werden Wasserproben entnommen. Bei Bedarf werden die Untersuchungsintervalle verkürzt.
Badeseen im Landkreis Biberach
Die Liste der zu überwachenden Badegewässern wird bei Bedarf unter Beteiligung von Gemeinden und Bürgern angepasst. Zu diesem Zweck können Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden bei den Gemeinden, aber auch beim Landratsamt Biberach, Kreisgesundheitsamt vorgebracht werden.
In den vergangenen Jahren haben die mikrobiologischen Untersuchungen gezeigt, dass die Seen in gutem hygienischen Zustand sind. Das Baden ist bedenkenlos möglich.
Die Badegewässerkarte Baden-Württemberg gibt einen Überblick über die Badegewässer, die regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin überwacht werden. Sie informiert auch über den hygienischen Qualitätsstatus der Vorjahre.
Neben der Wasserprobenentnahme wird auch die Umgebung und die Einrichtungen der Badestelle kontrolliert.
Hygienische Beurteilung der Umgebung
Untersuchungen im Labor
Mikrobiologische Untersuchung des Wassers
Die Badegewässer werden nach der EU-Badewasserrichtlinie auf die mirkrobiologischen Parameter Escherichia coli und intestinale Enterokokken untersucht. Diese beiden Bakterien sind Darmbakterien, die beim Warmblüter (Mensch und Tier) vorkommen und sich im Wasser nicht vermehren können. Sie sind deshalb gut zur Untersuchung der Wasserqualität geeignet.
Anders als früher wird künftig für die Qualitätseinstufung eines Badeplatzes auch nicht mehr eine Einzelmessung im Vordergrund stehen, sondern sich die Beurteilung auf einen Zeitabschnitt von vier Jahren beziehen
Die überwachten Badegewässer im Landkreis Biberach genügen seit Jahren den Anforderungen und sind somit aus gesundheitlicher Sicht zum Baden einwandfrei.
Fließgewässer
Fließgewässer wie Flüsse und Bäche werden nicht untersucht, da in solche Gewässer in der Regel (geklärte) Abwässer eingeleitet werden.
Im Gegensatz zu den Badeseen ist das Baden in Fließgewässern deshalb aus hygienischer Sicht grundsätzlich nicht zu empfehlen.
Schwimmbäder
Das Beckenwasser in Schwimmbädern muss genau festgelegten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der DIN 19 643 entsprechen. So können Infektionen beim Schwimmen vermieden werden. Die Betreiber führen zur Qualitätskontrolle Betriebstagebücher.
Untersuchungen vor Ort
Optische und chemische Prüfung des Wassers
Hygienische Beurteilung
Untersuchungen im Labor
chemisch-mikrobiologische Wasseruntersuchung