(früher : Gesundheitszeugnis)
... wird gesetzlich verlangt, wenn Sie
Vereinfachte Belehrung
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten etc. durch das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen.
Zuständig für die Durchführung der Belehrung im Landkreis Biberach ist das Kreisgesundheitsamt.
Bitte kommen Sie 30 Minuten vor Beginn der Schulung in den Belehrungsraum im Erdgeschoss (Raum 0.01). Dort erhalten Sie eine Bezahlkarte für das Zahlen am Kassenautomat bzw. der Barkasse im Erdgeschoss. Am Kassenautomat können Sie mittels Bargeld oder EC- Karte bezahlen und erhalten hierfür eine Quittung, mit der die Bezahlung bestätigt ist. Ohne diese Quittung können Sie an der Belehrung nicht teilnehmen.
Sind Sie am gebuchten Termin verhindert, melden Sie sich bitte rechtzeitig unter der Telefonnummer 07351 52-6166 ab.
Bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit, wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen.
Nach der Belehrung erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.
In Einzelfällen (z. B. bei Verdacht auf eine Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann), kann die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch eine zusätzliche ärztliche Untersuchung der Krankheitsverdacht ausgeräumt wurde.
Die Gebühr für die Belehrung beträgt im Landkreis Biberach:
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.