Präsenzschulungen werden nicht mehr durchgeführt.
(früher : Gesundheitszeugnis)
... wird gesetzlich verlangt, wenn Sie
Vereinfachte Belehrung
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten etc. durch das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen.
Das Landratsamt Biberach erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie betreffen. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet für die Belehrung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) und Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von IfSG §§ 42 und 43 (Infektionsschutzgesetz).
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon, email Adresse
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren im Gesundheitsamt gelöscht. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.Die allgemeinen Hinweise und Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.biberach.de/service/datenschutzerklaerung.html.
Zuständig für die Durchführung der Belehrung im Landkreis Biberach ist das Kreisgesundheitsamt.
Die Infektionsschutzbelehrung findet ausschließlich online statt. Melden Sie sich bitte hier an: ONLINEBELEHRUNG
Die Gebühr für die Belehrung beträgt im Landkreis Biberach:
Abschrift:
Gebührenerhöhung ab 21.08.2019
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.