Für alle Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, gibt es wichtige Regeln – abhängig von der Intensität des Kontaktes.
Ausführliche Informationen zur Definition und zum Umgang mit Kontaktpersonen finden Sie hier.
Über die Corona-Warn-App identifizierte Kontaktpersonen
Durch entsprechende Signale der Warn-App erfolgt eine Sensibilisierung potenzieller enger Kontaktpersonen, die so auch in einer Testung resultieren sollen.
Alle Informationen zur Absonderung finden Sie hier.
Für Haushaltsangehörige, Arbeitskollegen oder Freunden von symptomfreien Kontaktpersonen gelten die oben genannten Regeln zunächst nicht.
Sollten bei der Kontaktperson allerdings Symptome auftreten und/oder das Coronavirus bestätigt werden, werden die Haushaltsangehörigen usw. aber selbst zu Kontaktpersonen.
Kreisgesundheitsamt Biberach
Rollinstraße 17
88400 Biberach