Für auf Sars-CoV-2 per Selbsttest positiv getestete Personen (Indexpersonen)
Sie haben sich/Ihr Kind ohne Beaufsichtigung durch geschulte Personen per Selbsttest positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet? Dies ist kein Grund zur Beunruhigung, aber als per Selbsttest positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Person, müssen Sie/Ihr Kind sich unverzüglich mittels professionellem Antigen-Schnelltest von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV (z.B. offizielle Teststelle oder Arztpraxis) oder mittels PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen.
Rechtsgrundlage ist die Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg in ihrer aktuell gültigen Form.
Bitte beachten Sie die Homepage und das Merkblatt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: "Mein Selbsttest ist positiv - was muss ich jetzt tun?"
Bitte beachten Sie die gesonderten Regeln für Personen mit positivem Selbsttest:
WICHTIG:
Wir bitten Sie, uns bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus zu unterstützen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie uns eine Nachricht per E-Mail an kreisgesundheitsamt(at)biberach.de zukommen lassen.