Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens:
Bitte beachten Sie hierzu folgende Informationen:
Mitzubringen ist:
Die Beglaubigung kostet nach der aktuellen Gebührenverordnung 35,00 Euro.
Beglaubigung für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten:
Bitte beachten Sie hierzu folgende Informationen:
Mitzubringen ist:
Die Beglaubigung kostet nach der aktuellen Gebührenverordnung 35,00 Euro.