Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen durch eine Bundesinitiative.
Das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) fordert unter anderem verbindliche Kooperationsstrukturen der zuständigen Institutionen im Kinderschutz aufzubauen und sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren.
Nachfolgend werden Informationen zur Netzwerkkoordination, zum Kinderschutz, zu Frühen Hilfen und Familienhebammen bereit gestellt.
Kreisjugendamt
Koordinationsstelle für Kinderschutz und Frühe Hilfen
Rollinstraße 18
88400 Biberach
Helen Götz
Telefon 07351 52-7629
Zentralfax 07351 52-6147
helen.goetz(at)biberach.de
Christina Abler
Telefon 07351 52-6233
Telefax 07351 52-5233