Die Jugendgerichtshilfe ist für Jugendliche und Heranwachsende zu leisten. Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende eine Straftat begangen haben oder einer Straftat verdächtigt werden, bietet das Jugendamt Unterstützung oder Beratung bei allen damit zusammenhängenden Fragen an. Die Jugendgerichtshilfe ist in solchen Fällen nicht Verteidiger und auch nicht Ankläger. Gemeinsam mit den Jugendlichen wird versucht eine Perspektive zu finden.
Zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören die
Isabelle Nägele
Telefon 07351 52-6520
Zentralfax 07351 52-6147
isabelle.naegele(at)biberach.de
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