Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) beschriebenen Leistungen rechtlich und finanziell in Ergänzung der sozialpädagogischen Grundlagen des Sozialen Dienstes verwaltungsmäßig umzusetzen.
Dies geschieht durch
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