Der demografische Wandel erfordert eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik und eine strukturierte Planung. Dabei steht die kommunale Seniorenplanung in Anbetracht des sozialen und demographischen Strukturwandels vor großen Herausforderungen. Die Stadt- und Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass soziale Dienste und Einrichtungen für Senioren ausreichend und in erforderlicher Qualität zur Verfügung stehen.
Der Landkreis erstellte erstmals 2003 einen umfassenden Kreisseniorenplan, der zuletzt für den Bereich der stationären und teilstationären Pflegeangebote im Jahr 2008 fortgeschrieben wurde. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung mit Beschluss vom 24. November 2014 beauftragt, eine Kreisseniorenplanung durchzuführen und einen Seniorenplan für den Landkreis Biberach zu erstellen. Dieser ist nach einem umfangreichen Planungsprozess im Dezember 2016 vom Kreistag verabschiedet worden.
Den Rahmen für die Seniorenplanung bilden eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und Landesebene wie beispielsweise das Pflegeversicherungsgesetz, das Sozialhilfegesetz, das Heimrecht, Regelungen im Gesundheitsbereich etc.
Aufbau des Seniorenplanes:
Die Planung ist in drei Abschnitte gegliedert:
Die einzelnen Kapitel sind wie folgt aufgebaut:
Handlungsempfehlungen und Umsetzung des Seniorenplanes
Der Seniorenplan ist ein integriertes Entwicklungskonzept für die Kreisseniorenpolitik der kommenden Jahre.
Folgende primäre Ziele sind dabei relevant:
Der vorliegende Seniorenplan beschreibt die aktuelle Situation im Landkreis umfassend und nennt eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für Städte, Gemeinden, Landkreis, Einrichtungen und Dienste, aber auch für die Senioren selbst.
Gertraud Koch
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