Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzielle Unterstützung erhalten.
Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis die Eltern des Auszubildenden wohnen.
Für Anträge von Studierenden an Hochschulen oder Fachhochschulen sind die Studentenwerke an den Studienorten zuständig.
Buchstabe A - Hd |
Buchstabe He - S (ohne St) Bernhard Zeh Telefon 07351 52-6367 Telefax 07351 52-5367 bernhard.zeh(at) ![]() |
Buchstabe St, T - Z
BAföG-Antragstellung per de-mail (falls vorhanden) an:
|
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.