In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Wer bestattungspflichtig ist, regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen. Die Kosten dafür müssen vorrangig die Erben, an zweiter Stelle die Unterhaltspflichtigen bzw. sonstige angehörige Personen tragen.
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es der als gesetzlich verpflichteter Person - abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen - nicht zugemutet werden kann.
Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung (auch Feuerbestattung). Beispielsweise gehören dazu die Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren und die Kosten für das Anlegen des Grabes.
Das Sozialamt übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
Die Übernahme der Bestattungskosten ist schriftlich beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen.
Der Antrag kann vor oder nach der Bestattung gestellt werden.
Besprechen Sie nach Möglichkeit eine Übernahme der Kosten schon vorher mit dem zuständigen Sozialamt.
Nachweise der verstorbenen Person:
Nachweise der antragstellenden Person:
Anke Michael
Telefon 07351 52-7275
Telefax 07351 525-0275
anke.michael(at)biberach.de
A - Bec |
Bed - Dai Daniel Baumeister Telefon 07351 52-6465 Telefax 07351 52-5465 daniel.baumeister(at) ![]() |
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