Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.
Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen:
Art:
Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen möglich.
Umfang:
Abhängig von
Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe berücksichtigt die zuständige Stelle sowohl das eigene Einkommen als auch das von unterhaltspflichtigen Verwandten. Für die Eltern von volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern gelten dabei Begrenzungen der Unterhaltspflicht nach § 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Üblicherweise erhalten Sie eine Geldleistung, in begründeten Fällen auch Gutscheine.
Hinweis: Das Persönliche Budget soll Ihren individuellen Bedarf decken. Es soll aber die Höhe der Kosten aller individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen, nicht übersteigen.
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Sie, solange Aussicht besteht, dass das Ziel der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Je nach Einzelfall kann das unterschiedlich lange sein.
das Sozialamt
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Zuständig für den Landkreis Biberach ist das Kreissozialamt.
Voraussetzung ist, dass
Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise
Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob bzw. in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Anke Michael
Telefon 07351 52-7275
Telefax 07351 525-0275
anke.michael(at)biberach.de
A - Bens |
Bent - Dak Daniel Baumeister Telefon 07351 52-6465 Telefax 07351 52-5465 daniel.baumeister(at) ![]() |
Dal - Ft Linda Held |
Fu - Gru |
Grv - I |
J - Kt |
Ku - Max |
May - Peh Lisa Kuhn Telefon 07351 52-6512 Telefax 07351 525-0612 lisa.kuhn2(at) ![]() |
Pei - Sar |
Sas -Seif Florian Burth Telefon 07351 52-6503 Telefax 07351 52-5548 florian.burth(at) ![]() |
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