Als staatliche Verbraucherschutzinstanz hat die Heimaufsicht die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner in Heimen zu schützen, insbesondere deren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu wahren und zu fördern, sowie eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern.
Aufgabenbereiche der Heimaufsicht
Schwerpunkt der heimaufsichtlichen Tätigkeit ist die regelmäßige Überwachung der Heime im Rahmen von Heimbegehungen. Hierbei werden die Heime daraufhin überprüft, ob sie die Anforderungen an den Betrieb eines Heims nach dem Landesheimgesetz erfüllen. Als Anforderungen werden unter anderem genannt:
Weitere Aufgaben der Heimaufsicht:
Weiterführende Informationen zur Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) und der Landespersonalverordnung (LPersVO) finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration.
Sonja Hannich
Telefon 07351 52-6095
Telefax 07351 52-5564
sonja.hannich(at)biberach.de
Maria Angele
Telefon 07351 52-6157
Telefax 07351 52-50128
maria.angele(at)biberach.de
Christian Fischer
Telefon 07351 52-6092
Telefax 07351 525-0692
christian.fischer(at)biberach.de
Daniela Prahl
Telefon 07351 52-6249
Telefax 07351 525-751
daniela.prahl(at)biberach.de