Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie für nicht pflegeversicherte Personen. Sie übernimmt Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind bzw. deckt den Pflegebedarf von nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten.
Anspruch besteht, wenn Sie
Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet sich danach, wie viel Ihrer Pflegekosten die Pflegeversicherung übernimmt und danach, ob Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.
Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte notwendige Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:
Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Der Antrag auf Hilfe zur Pflege ist schriftlich zu stellen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular, das Sie beim Kreissozialamt erhalten.
Das Kreissozialamt veranlasst bei nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch das Gesundheitsamt. Anhand Ihrer Angaben und Unterlagen prüft es Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die eventuell unterhaltspflichtiger Angehörigen.
Ist ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie eine monatliche Auszahlung. Sonst erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Hilfe zur Pflege erhalten Sie nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab Antragstellung (taggenau). Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.
Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, beispielsweise:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Bei der Hilfe zur Pflege erfolgt ein Unterhaltsrückgriff bei Kindern und Eltern.
Anke Michael
Telefon 07351 52-7275
Telefax 07351 525-0275
anke.michael(at)biberach.de
allgemeine Beratung Miriam Kirchner
Heike Herbst Christiane Reichle-Zick Caroline Schmid
Erwachsene A - Bec |
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