Teilnehmer/innen an Weiterbildungslehrgängen (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen), die sich auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss zum Meister, Techniker, Fachwirt oder einer vergleichbaren Qualifikation vorbereiten, können für diese Weiterbildungsmaßnahme ebenfalls Unterstützung erhalten.
Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis der Wohnort des Antragstellers liegt.
Buchstabe A - Hd |
Buchstabe He - Scht Bernhard Zeh Telefon 07351 52-6367 Telefax 07351 52-5367 bernhard.zeh(at) ![]() |
Buchstabe Schu - Z
AFBG-Antragstellung per de-mail (wenn vorhanden) an:
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