Das aktuell geänderte Lebensmittelrecht berücksichtigt besonders die Interessen der Verbraucher. Bestimmte Rechtsverstöße beim Handel mit Lebensmitteln oder Futtermitteln werden nun veröffentlicht.
Das Landratsamt Biberach ist dadurch verpflichtet, die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen zu informieren,
Dabei muss der Name des Lebensmittelunternehmers zwingend genannt werden. Ein Ermessen der Behörden besteht hierbei nicht. Vor der Veröffentlichung des Verstoßes muss geklärt werden, ob die Feststellung des Verstoßes auf Grund der von der Behörde festgestellten Tatsachen hinreichend begründet ist; ein Verdacht ohne Aufklärung genügt für die Veröffentlichung nicht. Bei Grenzwert- oder Höchstmengenüberschreitungen müssen die Untersuchungsergebnisse durch eine zweite unabhängige Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor abgesichert sein.
Die Geschehnisse im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln haben gezeigt, dass Verbraucher ein besonderes Interesse an Informationen haben. Sie wollen bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen erfahren, welche Lebensmittel oder Futtermittel mit unzulässigen Schadstoffen oder unerwünschten Stoffen belastet sind, auch wenn diese Belastungen keine nachweisliche Gesundheitsgefährdung verursachen.
Die Ergebnisse amtlicher Kontrolltätigkeit nach dieser Vorschrift werden ab dem 01.09.2012 landesweit auf der Internetseite www.verbraucherinfo-bw.de veröffentlicht.
Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers über die Ergebnisse der amtlichen Überwachung und sollte nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die dargestellten Informationen sollten daher nicht mit anderen Formen der Veröffentlichung, wie z. B. öffentlichen Warnungen vor Gesundheitsgefährdungen oder erheblicher Irreführung verwechselt werden.
Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie deutschlandweit unter www.lebensmittelwarnung.de sowie speziell für Baden-Württemberg auf dem Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.