Beantragung von Bildungszeit bei Qualifizierungslehrgängen der Obst- und Gartenbauakademie Biberach möglich
Der Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg (LOGL) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich anerkannt worden.
Daher haben nun auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ausbildungsprogrammen der Obst- und Gartenbauakademie Biberach, wie dem Lehrgang zum LOGL-Geprüften Obst- und Gartenfachwart (m/w/d), LOGL-Geprüften Obstbaumpfleger (m/w/d) oder LOGL-Geprüften Obst & Garten-Coach (m/w/d) die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für die Zeit des Qualifizierungskurses zu beantragen.
Hintergrund:
Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit können sie von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Die Bildungszeit kann für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden und dient so der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres bei Vollzeitbeschäftigung.
Hier finden Sie außerdem einige Dokumente des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Thema
Merkblatt zum Thema Bildungszeit
Liste der anerkannten Bildungsträger
Alexander Ego
Telefon 07351 52-6178
Telefax 07351 52-5178
Obst-und Gartenbauakademie Biberach
Bergerhauser Straße 36
88400 Biberach
Telefon 07351 52-6702
Telefax 07351 525-0413
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 15.30 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 14 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr