Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Fahrerlaubnis und Führerschein zur Verfügung.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat am Freitag, 24. Juni 2022 aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen.
Um zu volle Wartebereiche zu vermeiden, bitten wir darum einen Termin zu vereinbaren und nur in Ausnahmefällen direkt vorzusprechen. Termine erhalten Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass wir Internationale Führerscheine ohne vorherige Terminvereinbarung in der Regel nicht sofort ausfertigen können.
Gegen eine Aufwandsgebühr bieten wir die Möglichkeit an unserem Self-Service-Terminal ein biometrisches Passbild anfertigen zu lassen und Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein zu leisten. Das Bild kann lediglich zur Herstellung eines Kartenführerscheins verwendet werden.
Um in der Europäischen Union einheitliche Führerscheindokumente sicherzustellen, werden im Laufe der nächsten Jahre Schritt für Schritt Führerscheindokumente ungültig.
In einem ersten Schritt werden die Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerlaubnisinhaberin oder des Fahrerlaubnisinhabers. Kartenführerscheine, die bis 18. Januar 2013 ausgefertigt wurden, werden im zweiten Schritt stufenweise zum Umtausch fällig. Die nach dem 19. Januar 2013 ausgefertigten Führerscheine sind bereits befristet und müssen zum Ablaufdatum erneuert werden.
Diejenigen die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, müssen zunächst nicht umtauschen (weder die Karte noch den Papierführerschein)! Ihre Führerscheine laufen zum 19. Januar 2033 ab.
Der Umtausch der alten Führerscheine kann vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1964 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins den Umtausch beantragen.
Umtausch der rosa und grauen Papierführerscheine
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Umtausch der Kartenführerscheine
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033
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Reichen Sie zur Beantragung eines Kartenführerscheins bitte einen Antrag auf Neuausfertigung eines Kartenführerscheins entweder über Ihre Gemeindeverwaltung oder gegen Vereinbarung eines Termins direkt beim Landratsamt Biberach, Fahrerlaubnisbehörde, Rollinstr. 15 ein. Wir benötigen in jedem Fall ein biometrisches Lichtbild, Ihren bisherigen Führerschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Führerscheinstelle
Hotline Führerscheinstelle
Telefon: 07351 52-6222
Telefax: 07351 52-5500
fuehrerscheinstelle(at)biberach.de
Klara Ritter
Sachgebietsleiterin
Telefon 07351 52-6222
Telefax 07351 52-5218
Rolf Zeh
Telefon 07351 52-6222
Telefax 07351 52-5774
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Gebühren
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