Die Aufgaben des ÖPNV und der Schülerbeförderung umfassen verkehrsplanerische Maßnahmen, praktische Organisation des Busverkehrs, Koordination des Busverkehrs mit dem Schienenpersonennahverkehr und die Beförderung und Kostenerstattung von zirka 15.000 Schülern täglich zu den Schulen im Landkreis Biberach.
Auch die Aufgabenabstimmung des ÖPNV im Landkreisgebiet und mit den angrenzenden Nachbarlandkreisen ist Aufgabe des Amtes. Der Landkreis Biberach ist auch Gesellschafter beim Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING). Ferner ist das Straßenverkehrsamt Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über den Mietwagen- und Taxenverkehr im Landkreis Biberach.
ÖPNV
Der Landkreis verbessert seit vielen Jahren den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Grundkonzeption hat der Kreistag in einem Nahverkehrsprogramm festgelegt. Im Jahre 2000 startete im Landkreis Biberach der Biberacher Nahverkehrsverbund, ein kreisweiter Tarifverbund von Verkehrsunternehmern und dem Landkreis. Seit 01.01.2003 haben sich der BNV und der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) zusammengeschlossen. Der Verkehrsverbund organisiert den ÖPNV im Landkreis Biberach, Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Neu-Ulm und im Stadtkreis Ulm.
Schienenpersonennahverkehr
Der Landkreis Biberach wird von drei Schienenstrecken durchquert, auf denen derzeit insgesamt sechs Bahnhöfe und ein Haltepunkt Süd in Biberach am Berufsschulzentrum bedient werden.
Schülerbeförderung
Das Verkehrsamt ist zuständig für die Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Dazu gehört auch die Prüfung und Genehmigung der Schülerbeförderungsverträge sowie die Abrechnung mit Verkehrsunternehmen und Schulträgern. Weiterhin werden Touren zu den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren geplant sowie die Beförderung zu den Werkstätten für behinderte Menschen geregelt.
Hinweis
Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 wurde das bisherige Schülerlistenverfahren des Landkreises Biberach durch ein neues, modernes und effektives Verfahren ersetzt. Das neue Online-Verfahren ist rechtssicher und erfüllt alle Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Neuanträge für die Ausstellung von Schülermonatskarten sind auf der Bestellplattform des DING Verkehrsverbundes zu stellen: http://www.ding.eu/smk
Auf dieser Bestellplattform ist ebenso der Wiederholungsantrag für die 3. Kind-Befreiung hinterlegt, der für jedes Schuljahr neu beantragt werden muss.
Thomas Musch
Sachgebietsleiter
Telefon 07351 52-6224
Telefax 07351 52-5224
verkehrsamt-oepnv(at)biberach.de
Claudia Musenbock
Schülerbeförderung
Telefon 07351 52-6142
Telefax 07351 52-5142
verkehrsamt-oepnv(at)biberach.de
Carmen Schmid
Schülerbeförderung
Telefon 07351 52-6146
Telefax 07351 52-5146
verkehrsamt-oepnv(at)biberach.de
Leonie Blersch
Schülerbeförderung
Telefon 07351 52-6414
Telefax 07351 52-5164
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Schülerbeförderungssatzung, gültig ab 01.01.2017
Veröffentlichung nach Art. 7, Abs.1 VO (EG) Nr.1370/2007 für das Jahr 2011