Hier finden Sie Informationen rund um die An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen.
Die Zulassungsstelle im Landratsamt Biberach sowie in den Außenstellen haben zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Termine für das Landratsamt Biberach sowie die Außenstellen erhalten Sie hier:
Bitte beachten Sie die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Beim Betreten des Landratsamts sowie den Außenstellen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Voraussetzung jeder Kfz-Zulassung ist, dass sich der Halter des Fahrzeuges bereits bei der Gemeinde/Stadt angemeldet hat.
Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sein. Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur möglich, wenn der Fahrzeughalter keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer hat. Offene Kraftfahrzeugsteuern können nicht bei der Kfz-Zulassungsbehörde beglichen werden, sondern müssen vor der Zulassung beim Hauptzollamt einbezahlt werden.
Für jede Kfz-Zulassung muss ein SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt werden. Hierfür wird die IBAN benötigt. Sollten sich Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterscheiden, werden zwei Unterschriften benötigt: die des Kontoinhabers und die des Fahrzeughalters. Sollte ein gemeinsames Konto bestehen, ist der Nachweis einer Kontovollmacht vorzulegen.
Als Versicherungsnachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt die Zulassungsbehörde eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code). Diese kann telefonisch oder schriftlich bei der gewünschten Versicherung angefordert werden.
Neue Adresse
Verkehrsamt
Zulassungsbehörde
Rollinstraße 15
88400 Biberach
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» Virtuelle Poststelle
Postadresse
Verkehrsamt
Zulassungsbehörde
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Zulassungshotline
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
zulassungsbehoerde(at)biberach.de
Deborah Wytrych
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
deborah.wytrych(at)biberach.de
Moritz Gaiser
Telefon 07351 52-6070
Telefax 07351 52-5395
Montag
7.30 – 15.30 Uhr
Dienstag
7.30 – 14 Uhr
Mittwoch
7.30 – 17 Uhr
Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass bei hohem Publikumsaufkommen bereits vorzeitig die Ausgabe von Wartemarken beendet werden kann
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.
Reservieren Sie online einen Termin bei der Zulassungsstelle.
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