Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) – Wiederzulassung auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks
Seit 1. Oktober 2017 kann die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen beantragt werden, ohne die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen.
Das internetbasierte Verfahren kann nur bei Einhaltung der folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
Die entsprechenden Gebühren sind über elektronische Bezahlung mittels ePayment System möglich, beispielsweise über Kreditkarte (Visa- oder Mastercard).
Der Bescheid der Zulassungsstelle über die tatsächlich durchgeführte Wiederzulassung erfolgt postalisch.
Beachten Sie das die Wiederzulassung frühestens drei Tage nach Beantragung erfolgen kann.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.