Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln (i-kfz Stufe 3). Neben der Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung sind ab sofort auch Neuzulassungen und Umschreibungen (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel) von Standardzulassungsvorgängen online möglich.
Folgende Voraussetzungen müssen je nach Vorgang u.a. erfüllt werden:
Hinweis: Über das Portal kann keine Feinstaubplakette beantragt werden. Falls Sie diese benötigen bitten wir Sie diese unmittelbar nach der Online-Zulassung per Mail (zulassungsbehoerde(at)biberach.de) unter Angabe des Kennzeichens zu beantragen. Die Feinstaubplakette wird Ihnen dann zusammen mit den anderen Unterlagen und einer Gebührenrechnung in Höhe von fünf Euro zugesandt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.
Im nächsten Schritt (i-kfz Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen.