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Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung


Das Vermessungsamt des Landratsamts Biberach bittet darum, folgendes zu beachten. Personen, die einen Dienstleister in ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, werden nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg befreit. Der Service der privaten Anbieter kann daher zu erheblichen Zusatzkosten führen.

Beim Vermessungsamt erhalten die Bürgerinnen und Bürger gegen eine einmalige Gebühr direkt aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Wenn jemand beispielsweise einen Bauantrag stellt, eine Immobilie kaufen möchte oder einen Kreditantrag stellt, wird in der Regel eine Liegenschaftskarte oder eine Liegenschaftsbeschreibung benötigt. Gerne erteilt das Vermessungsamt nähere Auskünfte per E-Mail an service.vermessungsamt(at)biberach.de oder telefonisch unter der Service-Hotline 07351 52-7500.

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