Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Seit der Kommunalwahl 2024 besteht der Kreistag des Landkreises Biberach aus 64 Kreisrätinnen und Kreisräten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Sitze teilen sich folgendermaßen auf die Fraktionen auf: 25 Mitglieder der CDU, 12 Mitglieder der Freien Wähler Vereinigung, 7 Mitglieder der Grünen, 6 Mitglieder der Frauen, 5 Mitglieder der AfD, 4 Mitglieder der SPD, 3 Mitglieder der ÖDP und 2 Mitglieder der FDP.
Die aktuellen Mitglieder des Kreistags bei der konstituierenden Sitzung am 24. Juli 2024.
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über zahlreiche Angelegenheiten der Aufgabenerfüllung des Landkreises. Der Kreistag hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Aufgaben zur Erledigung übertragen:
- Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Ausschuss für Umwelt und Technik
- Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs
- Jugendhilfeausschuss
- Klinik-Ausschuss
- Kultur- und Schulausschuss
- Verwaltungs- und Finanzausschuss
Alle Informationen zu den Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse (Sitzungskalender, Mitglieder, Sitzungsunterlagen mit Recherchefunktion) finden Sie im Bürgerinformationsportal.