Das Wasserwirtschaftsamt ist als "Untere Wasserbehörde" für nahezu alles, was mit Wasser zu tun hat zuständig. Es ist als Bodenschutzbehörde Ansprechpartner für alle Fragen des Bodenschutzes und der Altlastenproblematik.
Abwasser
Folgende Aufgaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Abwasser wahrgenommen:
- fachliche Beurteilung und Genehmigung von Anlagen der Abwasserbeseitigung, wie kommunale Kläranlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen und Kanalisation
- Beurteilung von Baugesuchen (Wohngebäude und Landwirtschaft)
- Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung
- Festsetzung der Abwasserabgabe
- dezentrale Abwasserbeseitigung - Rahmenplanung
Zuständigkeiten der Mitarbeitenden für Baugesuche finden Sie in der Gebietsaufteilung
Zuständigkeiten der Mitarbeitenden für die Fachtechnik finden Sie in der Gebietsaufteilung
Altlasten & Bodenschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Altlasten und Bodenschutz übernehmen die Erfassung, Erhebung, Erkundung und Bewertung von Altlasten sowie deren Sanierung und Sicherung.
Außerdem wird eine fachtechnische Beteiligung bei Einzelbauvorhaben und eine kompetente Beratung der Maßnahmenträger gewährleistet. Ebenfalls wird Unterstützung zur Förderung von Maßnahmen geboten.
Als Bodenschutzbehörde erfasst das Wasserwirtschaftsamt die Bodenbeschaffenheit und führt eine Bodendatenbank. Außerdem gehören die Verwertung von Bodenaushub, Auffüllungen, Rekultivierungen, Erddeponien, Rohstoffabbau sowie die Erkundung und Sanierung von Bodenverunreinigungen zu den wichtigsten Aufgaben.
Industrie & Gewerbe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Industrie und Gewerbe führen fachtechnische Beratungen für die Betriebe und Einrichtungen durch, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Diese Betriebe werden überwacht und überprüft. Auch im Umgang mit industriellem Abwasser werden Sie gerne beraten.
Zuständigkeiten der Mitarbeitenden für Industrie und Gewerbe finden Sie in der Gebietsaufteilung
Informationsmaterial zu Heizölverbraucheranlagen finden Sie in der Übersicht
Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
Im Bereich Wasserbau, oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz wird sowohl technisch als auch rechtlich die allgemeine Gewässeraufsicht (Gewässer I. Ordnung des Landes und Gewässer II. Ordnung der Kommunen) durchgeführt.
Weitere Aufgaben:
- fachliche Beurteilung und Genehmigung von Wasserrechtsverfahren zu Anlagen an oberirdischen Gewässern, Gewässerausbau, Hochwasserschutzmaßnahmen, Wasserkraftanlagen und Fischteichen
- Überwachung, Abnahme und Bearbeitung von Förderung von Maßnahmen
- Gewässerentwicklung, beispielsweise Aufstellen von Konzepten und Mitwirkung bei der Aufstellung von Gewässerentwicklungsplänen und Unterstützung der Landesstudie Gewässerökologie
- Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Mitwirkung bei der Erstellung und Plausibilisierung der Hochwassergefahrenkarten
- Ansprechpartner und Beratung der Kommunen bei den Hochwasserpartnerschaften
- Beratung von Antragstellern
Zuständigkeiten der Mitarbeitenden finden Sie in der Gebietsaufteilung
Wasserversorgung & Grundwasserschutz
Folgende Aufgaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Wasserversorgung und Grundwasserschutz wahrgenommen:
- Beurteilung von Versorgungskonzeptionen für Gruppen- und Gemeindewasserversorgungen
- öffentliche Wasserversorgung, Trinkwassernotversorgung und Wassersicherstellung
- Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung
- Planung und Ausweisung von Wasserschutzgebieten
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Wasserschutzgebieten
- Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchalVo)
- Mitwirkung bei Grundwasserschadensfällen
- Grundwasserbenutzung, Erdwärmesonden, Wasserwärmepumpen, Wasserhaltungen
- Beurteilung von Grundwasserbeeinträchtigungen bei Erdaufschlüssen, Kiesabbau und Steinbrüche