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Stopp des Bundes-Förderprogramms zum Breitbandausbau


Der Bund hat am Mittwoch, 19. Oktober, überraschend bekannt gegeben, dass die für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro für dieses Jahr bereits ausgeschöpft sind. Dies trifft die Kommunen des Landkreises Biberach hart. Sie hatten teilweise bereits Förderanträge gestellt oder vorbereitet, um sie in den nächsten Tagen im Förderportal hochzuladen. In einem Brief wendet sich Landrat Mario Glaser deshalb an die Abgeordneten von Bund und Land: „Die Nachricht über den Förderstopp erreichte uns völlig unerwartet. Es gab keinerlei Vorwarnungen, dass die Fördergelder bereits erschöpft sind“. Da die Auswirkungen des Förderstopps auf den Landkreis Biberach erheblich sind, bittet er die Abgeordneten von Bund und Land, sich für eine Fortführung des Programms einzusetzen.

Wie der Bund mit den bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Förderanträgen verfährt, ist bislang unklar. Nach Angaben des zuständigen Staatssekretärs im Bundesministerium für Digitales und Verkehr steht im Raum, dass bereits vor dem Förderstopp eingereichte Förderanträge keine Bewilligung mehr erhalten. Sicher ist jedoch, dass keine weiteren Förderanträge mehr gestellt werden können.

„Die plötzliche und unvorhergesehene Beendigung des Förderaufrufs im Programm des Bundes bedeutet einen immensen Zeitverlust auf dem Weg des Landkreises in die digitale Zukunft“, macht Landrat Mario Glaser in seinem Brief deutlich.

Der Landkreis Biberach gehört zu den ländlich geprägten Regionen, die besonders von der Förderung des Breitbandausbaus profitieren. Gleichzeitig ist er aber auch in besonderem Maße auf Fördermittel angewiesen. Nachdem die 45 Städte und Gemeinden des Landkreises lange auf die Kofinanzierungsbescheide des Landes für die Versorgung der sogenannten Weißen Flecke, das heißt Orte mit einer Internet-Geschwindigkeit von weniger als 30 Megabit pro Sekunde, warten mussten, ist der Glasfaserausbau im Landkreis nun in vollem Gange.

Hintergrund

Als „Graue Flecken“ werden Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde bezeichnet. Für diese Gebiete gab es bislang das Bundesförderprogramm „Graue Flecken“. Landesmittel können in Baden-Württemberg für Gebiete mit einer Internetgeschwindigkeit von weniger als 30 Megabit pro Sekunde beantragt werden. Sie werden als „Weiße Flecken“ bezeichnet.

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