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Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Jahre 2024 und 2025


Der regionale ESF-Arbeitskreis Biberach verfolgt unter dem spezifischen Ziel „Soziale Inklusion, Gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut“ folgende zwei Einzelziele:

  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Für die Förderjahre 2024 und 2025 stehen dem Landkreis Biberach jeweils 165.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Informationen, insbesondere über die vom regionalen Arbeitskreis festgelegten Ziele, Projektinhalte und das vorgesehene Projektrankingverfahren sind in der Ausschreibung enthalten, die kostenlos beim Landratsamt Biberach, ESF-Geschäftstelle, Harald Lämmle, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6441, angefordert oder im Internet unter https://www.biberach.de/de/Service-Verwaltung/Das-Landratsamt/Unsere-aemter/Jobcenter/Europaeischer-Sozialfonds abgerufen werden kann. Harald Lämmle steht auch für Auskünfte zur Verfügung.

Anträge können ab sofort bis einschließlich 31. Mai 2023 unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76223 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen stehen auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (www.esf-bw.de) zum Abruf bereit.

Logo der Europäischen Union mit den Aufschriften "Kofinanziert von der Europäischen Union" und "Kofinanziert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg"

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