Gezieltes Förderprogramm des Landes stärkt Frauen mit Zuwanderungsgeschichte
22.01.2024
Die Landesregierung stellt für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Anträge von Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse) sowie von freien Trägern. Sie erhalten anteilige Förderzuschüsse für Projekte zur Integration von zugewanderten Frauen in den Arbeitsmarkt. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle übernimmt die Antragsberatung. Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular sind dort bis Donnerstag, 29. Februar 2024 abzugeben.
Nähere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, abrufbar.
Unterstützt werden Projekte, die zugewanderten Frauen bei der Entfaltung ihres eigenen Potenzials helfen und sie dabei unterstützen, ihre Chancen besser zu nutzen und am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.