Düngebedarf und Jahresdokumentation nach der Düngeverordnung (DüV)
Mi., 1. März 2023
19:30-21:30
Uhr
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Landwirte sind verpflichtet den jährlichen Düngebedarf von Stickstoff und Phosphat vor der ersten Düngergabe im Frühjahr anhand des betrieblichen Ertragsniveau zu ermitteln.
Nach guter fachlicher Praxis muss jeder Betrieb in Nachgang der jährlichen Vegetationsperiode den betriebliche Nährstoffeinsatz mit dem gesamtbetrieblichen Düngebedarf darstellen (Anlage 5 Düngeverordnung (DüV)).
Ziel der Veranstaltung ist es, dass Sie als Anwenderin oder Anwender unter Anleitung die Anwendungsmöglichkeiten des Programms "duengung-bw.de" zu diesem Vorhaben kennen lernen und gleichzeitig ihre eigene Düngebedarfsberechnung wie auch Jahresdokumentation erstellen können.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Landwirtschaftsamt