Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Biberach ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.biberach.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet

    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend

    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden

    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden

    • (Online-)Formulare / PDF-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

    • Die Eingabefelder bei der Artikel-Suche sowie das Kontrollfeld für die Datenschutzerklärung beim Kontaktformular haben keine programmatisch erkennbaren Beschriftungen (sogenannte Label)

  • Unverhältnismäßige Belastung:
    • Videos teilweise ohne Untertitel
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.07.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.10.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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