Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise Kindertagesstätten und Kindergarten

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Formulars „Kita und Kiga Fragebogen“ informieren.

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:

  • Kind: Vorname, Name, Geburtsdatum
  • Einnahmen: Arbeitsverdienst und/oder Nebenerwerb, Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe/Grundsicherung oder Arbeitslosengeld, Leistungen der Krankenkasse (zum Beispiel Krankengeld),  Miet-/Pachteinkünfte, Rentenbezug/Pensionen/Halbwaisenrente, Wohngeld, sonstige Einnahmen (zum Beispiel BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), …), Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Steuerbescheid und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres beifügen), Unterhaltszahlungen von anderen Personen, Unterhaltsvorschussleistungen, Zinserträge/Dividend/sonstige Kapitalerträge, Ertrag aus Land- oder Forstwirtschaft, Eigenheimzulage und/oder Sachbezüge
  • Ausgaben: Miete (bei Eigentum monatliche Belastung), Heizkosten, Nebenkosten (zum Beispiel Wasser/Abwasser, Strom und so weiter), Gewerkschaftsbeiträge, Kinderbetreuungskosten, Schuldverpflichtungen, mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten (bei PKW einfache Kilometer), Versicherungen (zum Beispiel Hausrat-, Glas-, Privathaftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge, Risikolebensversicherung))
  • Sonstige Unterhaltsansprüche (mit Kontoauszug und Titel nachzuweisen)
  • Sonstige Anmerkungen/Angaben

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet:

Zweck der Datenerhebung ist die Prüfung und Gewährung von Leistungen zur Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen nach §§ 22 ff. und § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Kreisjugendamt – Wirtschaftliche Jugendhilfe.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die Daten werden gemäß den Empfehlungen zur Aufbewahrung von Verwaltungsakten im Jugendamt zehn Jahre nach Fallende vernichtet.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.

Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.

7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung

Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.

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