Datenschutzhinweise Jobcenter
Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bereich des Jobcenters informieren. Mit den nachfolgenden Informationen soll Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden durch das Jobcenter Biberach geschaffen werden. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Landratsamt Biberach, vertreten durch den Landrat Mario Glaser, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, poststelle(at)biberach.de, Telefon 07351 52-0.
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon: 07351 52-6353, E-Mail: datenschutz(at)biberach.de.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Es werden folgende personenbezogene Daten benötigt:
Stammdaten inkl. Kontaktdaten, dazu gehören unter anderem:
- Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummer
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Telefonnummer (freiwillige Angabe)
- E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
- Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote)
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsstatus
- Renten-/Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung
Daten zur Leistungsgewährung, dies umfasst gegebenenfalls:
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Leistungszeitraum
- Leistungshöhe
- Leistungsart
- Bedarfe der Unterkunft und Heizung
- Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Daten zur Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Daten zum Beginn sowie zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Vollstreckungsdaten
- Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Daten für die Eingliederung (Berufsberatung, Vermittlung/ Integration in Arbeit), dies umfasst gegebenenfalls:
- Lebenslauf
- Nachweise über Abschlüsse et cetera
- Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten
- schulische und berufliche Qualifikationen
- Führerschein
- Leistungsfähigkeit
- Motivation
- Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation)
- Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (zum Beispiel Maßnahmeträger, Kreisgesundheitsamt)
- Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen, zum Beispiel in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken
- Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert)
- Rückmeldungen der Arbeitgeber
Gesundheitsdaten, dies umfasst gegebenenfalls:
- Daten für die Betreuung im Rehabereich
- Begutachtungen oder Stellungnahmen von extern beauftragten Gutachtern
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden können zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung vom Jobcenter Biberach an Dritte übermittelt werden, soweit eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt.
Dritte können sein:
- Andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung)
- Arbeitgeber
- Ausbildungsbetriebe
- Maßnahme-/Bildungsträger
- Vertragsärzte
- Finanzämter
- Zollbehörden
- Strafverfolgungsbehörden
- Behörden der Gefahrenabwehr (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz)
- Gerichte
- kommunale Ämter
- KfZ-Zulassungsstelle
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundeszentralamt für Steuern
- Bundesrechnungshof
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Auftragsverarbeiter (zum Beispiel Scandienstleister, IT-Dienstleister)
- Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird)
- Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird)
- Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
- Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
- psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
- Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
- externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden)
- et cetera
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Falles, beginnend nach dem Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Leistungsfall abgeschlossen worden ist. Die fünf Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen die Kundin oder der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat und eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht mehr erfolgt (zum Beispiel Bezug von Altersrente et cetera). Ausnahmen bestehen, wenn besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten noch nicht abgeschlossen sind.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgt eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU- Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nummer 1303/2013).
Ist eine Forderung des Jobcenters (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wurden das Kreisgesundheitsamt oder der Medizinische Dienst der Krankenkasse beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach zehn Jahren gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Werden Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet, können Sie die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt (Artikel 7 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). Im Fall, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Biberach, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Des Weiteren besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 615541-0, post(at)lfdi.bwl.de.
Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Philipp Lebherz, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, Telefon 07351 52-6353, datenschutz(at)biberach.de.
Sonstige Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie unter www.biberach.de/datenschutz.
7. Bereitstellen der Daten/Verpflichtung
Daten, die innerhalb des Formulars in Eingabefeldern als Pflichtangaben abgefragt werden, sind erforderlich, damit das Landratsamt Biberach Ihr Anliegen bearbeiten kann. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen, kann Ihr Anliegen nicht geprüft werden und wird gegebenenfalls negativ verbeschieden werden. Die Bereitstellung aller anderen Daten ist freiwillig. Die freiwilligen Daten dienen dazu, den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die Kommunikation mit Ihnen zu vereinfachen.