Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Landwirtschaftsamt - Sachgebiet Pflanzenbau beraten Sie gerne zu Themen im Bereich Pflanzenbau, Boden- und Wasserschutz.
Neben Neuigkeiten und Wissenswertem rund um diesen Fachbereich finden Sie auch fachspezifische Fortbildungsangebote sowie Informationen zu Kontrollmaßnahmen im Bereich Fläche/Umwelt.
Hochwasserhilfe 2024
Die Unwetterereignisse mit Hochwasser in Baden-Württemberg ab dem 30. Mai 2024 wurden mit Beschluss des Ministerrats vom 16. Juli 2024 als Naturkatastrophe eingestuft. Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden in der Landwirtschaft, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, liegt zunächst in der Verantwortung der landwirtschaftlichen Unternehmen. Die nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift gewährten Finanzhilfen unterstützen das Krisenmanagement der landwirtschaftlichen Unternehmen.
Merkblatt Hochwasserhilfe mit relevanten Informationen
Die Antragsunterlagen können im Landwirtschaftsämtern bei den folgenden Ansprechpartnern angefordert werden.
Christoph Ammermann Anfrage und Kontakt per E-Mail
Karl Eble Anfragen und Kontakt per Mail
Michael Ziesel Anfrage und Kontakt per E-Mail
Der Antrag ist mit Anlagen und den geforderten Unterlagen vollständig bis spätestens 30. September 2024 im Landwirtschaftsamt Biberach einzureichen.
Veranstaltungen
Pflanzenschutz
Während der Vegetationszeit erhalten Sie Informationen zu Fragen des Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes im Ackerbau je nach Bedarf.
...der nächste Beitrag erscheint zur Raps und Getreideaussaat im Herbst 2024
Die Broschüre zum integrierten Pflanzenschutz für Baden-Württemberg erscheint jährlich und symbolisiert ein wichtiges Nachschlagewerk für professionelle Anwenderinnen und Anwender in allen Fragen des Pflanzenschutzeinsatzes für Ackerbau und Grünland.
Dokumentation
Eine gut geführte Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen bietet die Möglichkeit, die Wirksamkeit und Notwendigkeit der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen fachliche wie auch rechtlich zu bewerten.
Bekämpfungsrichtwerte 2024 für Getreidekrankheiten in Baden Württemberg IPSplus
Dokumentation Integrierter Pflanzenschutz IPSplus
Dokumentation Pflanzenschutzmaßnahmen
Pflanzenschutzempfehlungen
Bei den angegebenen Pflanzenschutzkosten in Euro je Hektar wurde das Preisniveau aus dem Jahr 2023/2024 angenommen.
Getreide:
Herbizideinsatz in Wintergetreide Herbst 2024
Herbizideinsatz in Getreide Frühjahr 2024
Fungizideinsatz in Weizen 2023
Fungizideinsatz in Gerste 2023
Wachstumsreglereinsatz in Getreide 2023
Netz-, Haft- und Penetrationsmittel - Zusatzstoffe für Pflanzenschutzmittel
Ergebnisse Fungizidversuche 2022 - Getreide
Mais:
Herbizideinsatz in Mais 2024 - Mittelempfehlung
Bekämpfung des Maiszünslers mit Schlupfwespe Trichogramma brassicae
Raps:
Herbizideinsatz in Raps 2024 - Ungräser, Ausfallgetreide, Problemunkräuter
Herbizideinsatz in Raps 2024 - Unkrautbekämpfung im Herbst
Wirksamkeit von Fungiziden und Wachstumsreglern in Raps 2024
Bienengefährlichkeit ausgewählter Tankmischungen in Raps 2024
Rapsglanzkäferstrategie 2024 mit Schadschwellen
Leguminosen:
Herbizideinsatz in Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Sonnenblumen 2023
Herbizideinsatz in Sojabohnen 2023
Wichtige Information - Wirkstoff Glyphosat
Auf EU-Ebene: Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung bis 15.12.2033.
In Deutschland: Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat haben (vorläufig) eine Zulassungsverlängerung bis zum 15.12.2024 erhalten. Im Zuge der Verlängerung der nationalen Produktzulassungen wurde eine Reihe von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln mit der Anwendungsbestimmung NT 307-90 und NT 308 versehen, welche bereits 2024 gilt.
Im Moment gelten bis zum 30.06.2024, entsprechend der Eilverordnung zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung, alle bisherigen Auflagen aus der am 08. September 2021 in Kraft getretenen Verordnung. Im Lauf des ersten Halbjahres 2024 wird die Pflanzenschutzanwendungsverordnung überarbeitet.
Die Änderungen betreffen das Einsatzverbot von Glyphosatwirkstoffen auf Ackerflächen, welche sich folgendermaßen zusammensetzen:
- in allen Wasser-, Natur-, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- zur Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation)
Glyphosat-Einsatz außerhalb von Wasserschutzgebieten weiterhin möglich
- bei Direkt- und Mulchsaatverfahren ganzflächig
- bei Pflugsaat auf betroffenen Teilflächen zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter und Ungräser wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke wie auch ganzflächig auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (CC Wasser 1 + 2 und CC Wind) zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen.
Eine Anwendung ist in jeder Situation auf das nötige Maß zu beschränken und geeignete vorbeugende Maßnahmen wie zum Beispiel Fruchtfolgeplanung, Aussaatzeitpunkt und mechanische Maßnahmen vorzuziehen.
Die Anwendung zur Grünlanderneuerung sind auf Teilflächen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Nutzung oder die Tiergesundheit gefährdet sind. Zur Vorbereitung einer Neuansaat ist eine flächige Anwendung auf Flächen möglich, die in einer Erosionsgefährdungsklasse sind oder auf denen eine wendende Bodenbearbeitung auf Grund anderer Vorschriften nicht erlaubt ist.
Aufgrund der Neufassung des Wassergesetzes in Baden-Württemberg (WG) vom 3. Dezember 2013, ist seit dem 1. Januar 2014 in Baden-Württemberg der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Metern zur Böschungsoberkante bei Gewässern verboten (ausgenommen sind nur Wundverschlussmittel zur Baumpflege und Wildbissschutzmittel).
Direkte Informationen in einer Übersicht erhalten Sie mit dem amtlichen Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Hier sind die jeweiligen Gewässerordnungen für Ihre Region ersichtlich.
Die sogenannte Fünf-Meter-Regelung gilt nur für Gewässerrandstreifen von wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Weitere Auskünfte erhalten sie bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt.
Düngung
Eine bedarfsgerechte Düngung ist die Grundvoraussetzung für hohe Erträge bei gleichzeitig geringer Umweltbelastung. Insbesondere die Düngung von Stickstoff zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer und mineralischer Dünger sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomischem Betriebsmitteleinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen Aspekte der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Düngungsmaßnahmen zu beachten.
Allgemeine Informationen
Informationen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs 2024
Informationen - Entscheidungsbaum Dokumentationspflicht nach Düngeverordnung (DüV)
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen vom 28. April 2020
Rote Gebiete
Karte mit den Nitratgebieten nach Paragraf 13a Düngeverordnung 2022
Gemarkungen Nitratgebiete Landkreis Biberach
Merkblatt - Anforderungen nach Paragraf 13a Düngeverordnung in Nitratgebieten
NID - Nitratinformationsdienst
Nitratinformationsdienst - Aktuelle Werte und Informationen
Übersicht zu den N-min Sammelstellen für den Landkreis Biberach
N-min - Beprobungszeiträume zu den jeweiligen Kulturen - Übersicht
Wann muss eigentlich eine N-min (Summe aus Nitrat- und Ammonium-Stickstoff) Bodenuntersuchung durchgeführt werden? In bestimmten Fällen wird eine individuelle N-min Probe zur Düngebedarfsberechnung vorab benötigt. Folgende Konstellationen sind hierbei relevant:
In Wasserschutzgebieten (Problem– und Sanierungsgebieten) auf 50 Prozent der Schläge bis 90 Zentimeter Tiefe
- wenn Vorfrucht Raps, Leguminosen oder Kartoffeln
- wenn Flächen langjährig organisch gedüngt werden
- auf Moor- und Anmoorböden
- zu Kartoffeln vor dem Legen
- zu Mais im 4-Blatt-Stadium
in „Roten Gebieten“
- für jeden Schlag / Bewirtschaftungseinheit
in „Grünen Gebieten“
- keine Verpflichtung zur N-min Beprobung – jedoch pflanzenbaulich sinnvoll
Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Zunächst erfolgte die Düngung vorwiegend mit organischen Düngestoffen, das heißt fast ausschließlich mit den wirtschaftseigenen Düngern wie Jauche und Stalldung.
Heute gehört die bedarfsgerechte Düngung – insbesondere von Stickstoff – zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer Dünger sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomischem Betriebsmitteleinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen Aspekte der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Düngungsmaßnahmen zu beachten.
Merkblatt zur Kennzeichnung von Wirtschaftsdünger nach Düngemittelverordnung (WDüngV)
Merkblatt zur Verbringungsverordnung
Fragen und Antworten zur Verbringungsverordnung
Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist zur Ausbringung von Gülle/Jauche/Gärrest auf Grünland
Antrag auf Ausnahme von der bodennahen Ausbringungstechnik auf bestelltem Ackerland
Paragraf 3 WDüngV - Einzelformular zur Aufzeichnung von Wirtschaftsdüngerlieferungen
Paragraf 3 WDüngV - Tabelle zur Aufzeichnung von mehreren Wirtschaftsdüngerlieferungen
Mit dem kleinen oder großen Feldbuch erledigen Sie Ihre Dokumentationspflichten im Handumdrehen. Nehmen Sie sich gerne Zeit für die "Old School"-Variante.
Kleines Feldbuch 2022 - Besonderheiten des Ackerbaus in Problem- und Sanierungsgebieten
Großes Feldbuch 2022 - Dokumentation von Düngung und Pflanzenschutz
Excel-Programm zur Dünge- und Pflanzenschutz Dokumentation - Feldbuch digital
Videoanleitung - Wie verwende ich das digitale Feldbuch?
Videoanleitung - Wie verwende ich das digitale Feldbuch mit Google Drive?
Jeweils bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres müssen die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff und Phosphat zu betrieblichen Gesamtsummen des Düngebedarfs aufsummiert werden. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie dies nach "Old School"-Methode durchführen.
Formular - Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz nach Anlage 5 DüV
Onlineportal zur Düngebedarfs-, Nährstoff- und Stoffstrombilanzberechnung
Schulungsvideos
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Grundnährstoffe
Nährstoffbilanz- und Stoffstrombilanzberechnung
Aufzeichnung der Düngemaßnahmen
Jahresdokumentation des betrieblichen Nährstoffeinsatzes nach Anlage 5 DüV
Biogasanlagen speziell
weitere Berechnungsmöglichkeiten
Düngebedarfsberechnung - Arbeitsvorlage 2024 (Excel)Düngebedarfsberechnung - Arbeitsvorlage 2023 (Excel)
Lagerkapazitätsberechnung Gülle & Gärreste (Excel)
Nährstoffwert Wirtschaftsdünger - Berechnungsvorlage (Excel)
Ackerbau
Im Zuge der Agrarreform 2023 haben sich mehrere förderrechtliche Vorgaben verändert. Mit dem auslaufen der Sonderregelung werden einige Punkte relevant. Als Hilfestellung haben wir für Sie folgende Merkblätter vorbereitet:
Terminübersicht für Öko-Regelungen, FAKT, SchALVO
Begrenzung der Erosion nach GLÖZ 5 - Stand 31.01.2024
Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6
Nichtproduktiven Flächen (Brache/Stilllegung) nach GLÖZ 8
Geeignete Saatgutmischungen nach GLÖZ 8
Eigenschaften der Saatgut Einzelarten nach GLÖZ 8
Nachdem 2023 noch einige Ausnahmeregelungen Anwendung fanden, gilt es 2024 die umfänglichen Regelungen einzuhalten, um die Flächenprämie zu bekommen. Da bekanntlich der Teufel im Detail steckt, werden im folgenden Artikel die Vorgaben der GAP anhand eines Beispielbetriebs detailliert aufgezeigt und die ökonomischen Auswirkungen beleuchtet.
Analysiert wird ein Veredelungsbetrieb mit 2.000 Mastplätzen, bei 2,9 Umtrieben pro Jahr und 105 ha landwirtschaftlicher Fläche. Davon sind 5 ha Dauergrünland (DGL) und 100 ha Ackerland, welches ein mittleres bis hohes Ertragsniveau aufweist. Zusätzlich hat der Betrieb 0,35 ha Landschaftselemente (LE) an DGL und 0,85 ha LE an Ackerland. Die Schläge liegen alle betriebsnah und räumlich nebeneinander:
GAP Rechner 2023 von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - für Baden-Württemberg geeignet
Die standortgerechte Sortenwahl ist ein zentrales Element der integrierten Pflanzenproduktion.
Pflanzenzüchtung garantiert Biodiversität bei Nutzpflanzen und ist Voraussetzung für einen leistungsfähigen Pflanzenbau. Ziele der Züchtungsforschung sind die Anpassung an den Klimawandel, umweltschonende Produktionsverfahren und gesunde Nahrungsmittel.
Die nachfolgenden Beratungshinweise gründen auf den Ergebnissen der Landessortenversuche, die auf den zentralen Versuchsfeldern in den verschiedenen Naturräumen des Landes unter Beteiligung der Unteren Landwirtschaftsbehörden durchgeführt werden.
Sortenempfehlungen
Sommergetreide und Leguminosen 2024
Triticale, Winterroggen und Dinkel 2024/25
Ergebnisse zu Silomais - Landessortenversuch Baden-Württemberg
Informationen zum Futterbau beim Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg in Aulendorf
Gräser und Süßgräser
Binsengewächse
Liliengewächse
Nesselgewächse
Knöterichgewächse
Sauerampfer, großer Sauerampfer
Gänsefußgewächse
Fuchsschwanz- und Portulakgewächse
Nelkengewächse
Mohngewächse
Kreuzblütler
Behaartes Schaumkraut, Weinbergs-Schaumkresse
Rosengewächse
Hülsenfrüchtler
Knollige Platterbse, Erdeichel
Rauhaarige Wicke, Zitterlinse, Ervenwicke
Viersamige Wicke, Linsenwicke, Fadenlinse
Weißklee, Kriechklee, Holländischer Klee
Storchschnabel- und Sauerkleegewächse
Schlitzblättriger Storchschnabel
Wolfsmilch-, Malven- Johanniskraut und Veilchengewächse
Übersehene Malve, Käslikraut, Käsepappel
Nachtkrezengewächse
Wald-Weidenröschen, Schmalblättriges Weidenröschen
Doldengewächse
Baumtropfen, Girsch, Gicht-Geißfuß
Primel-, Winden, Boretsch- und Eisenkrautgewächse
Lippenblütler
Nachtschattengewächse
Braun- und Sommerwurzgewächse
Wegerich- und Krappgewächse
Breitwegerich, Großer Wegerich
Baldrian- und Kardengewächse
Gewöhnliche Skabiose, Tauben-Skabiose
Glockenblumengewächse
Öko-Landbau
Ökoversuchsfeldtag 2024
Am Standort Ochsenhausen werden Ackerbaukulturen nach ihren Sorteneigenschaften in der Wachstums- und Entwicklungsphase bonitiert wie auch mit der Ernte nach Qualitätseigenschaften geprüft.
Erträge Wintergetreide Öko-Landessortenversuche 2024 - vorläufiges Ergebnis
Broschüre-Versuchsfeldführer 2024 (Archiv)
Erträge Wintergetreide Öko-Landessortenversuche 2023 (Archiv)
Sorteninformationen aus dem Öko-LSV 2022 (Archiv)
Erträge Getreide und Leguminosen 2022 - (Archiv)
Sorteninformationen Öko-LSV 2021 - Alle Kulturen (Archiv)
Erträge Winterungen 2021 (Archiv)
Erträge Sommerungen 2021 (Archiv)
Erträge Winterungen 2020 (Archiv)
Erträge Sommerungen 2020 (Archiv)
Bei der Betrachtung der Versuchsergebnisse von den jeweiligen Versuchsstandorten sind nicht die absoluten Ertragsmengen ausschlaggebend, sondern die Unterschiede der einzelnen Sorten zueinander. Folgende Details möchten wir zur Interpretation der Ertragsdaten anmerken:
Auf den Getreideversuchsflächen wird zuvor Kleegras angebaut, was die Nährstoffversorgung positiv unterstützt.
Die einzelnen Versuchsparzellen umfassen eine Flächengröße von 14,4 Quadratmetern. Hierdurch entstehen ertragssteigernde Randeffekte, welche in einer Praxisfläche in diesem Ausmaß nicht vorhanden sind.
In den einzelnen Versuchsparzellen sind keine Fahrgassen oder Vorgewendeflächen vorhanden, welche die Ertragsleistung ebenfalls reduzieren.
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg koordiniert als übergeordnete Landesanstalt die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte sowie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis. Die Erkenntnisse und Daten aus den verschiedenen Standorten der Landessortenversuche bieten Orientierung bei der Sortenwahl und geben auch Antworten auf noch offene produktionstechnische Fragen.
Öko-Umstellungsplaner
Die Umstellung des Betriebes auf den Ökologischen Landbau muss reiflich überlegt und detailliert geplant werden. Mithilfe des "Öko-Umstellungsplaners" des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) können Sie überschlägig abschätzen, was dies für Ihren Betrieb bedeuten würde. Dieses grobe Ergebnis kann Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob Sie in eine intensive Umstellungsberatung einsteigen wollen oder nicht.
Es ist eine Desktop-Anwendung, das heißt man benötigt nur beim Herunterladen einen Internetzugang. Mit der Installation werden ein Start-Icon auf Ihrem Desktop und ein Eintrag in der Programmliste des Startmenüs erstellt. Alle eingepflegten Daten werden ausschließlich auf Ihrem PC gespeichert und können auch nur hier eingesehen werden.
Grünland und Futterbau
Dauergrünland
Neben der wirtschaftlichen Bedeutung als Futter- und Biomasselieferant erfüllt Dauergrünland eine Reihe wichtiger ökologischer Funktionen:
- Wasserschutz: die Nitratauswaschung unter Grünland liegt im Allgemeinen deutlich unter derer sämtlicher Ackerbaukulturen
- Bodenschutz: Schutz vor Bodenerosion und Mineralisation von Nährstoffen
- Biodiversität: trotz der weit verbreiteten Intensivierung unserer Grünlandbestände finden sich auf Grünland deutlich mehr Pflanzenarten als bei Ackernutzung, auf Extensivwiesen können dies mehrere Dutzend verschiedene Arten sein
- Arten- und Landschaftsschutz: viele Schutzgebiete und Landschaften werden durch Dauergrünlandbestände geprägt
- Klimaschutz: durch die fehlende Mineralisierung binden Grünlandböden dauerhaft große Mengen an Kohlenstoff
Diese Funktionen sind der Grund dafür, dass Dauergrünland mittlerweile in Baden-Württemberg gesetzlich geschützt ist und nur unter strengen Voraussetzungen umgenutzt werden darf. Fragen zum Thema Dauergrünlandumwandlung oder Status der Fläche beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Verwaltung & Ausgleichsleistungen.
Gräser des Dauergrünlands
Futterbaulich wertvolle Gräser sorgen mit einem Ertragsanteil von etwa 60 bis 80 Prozent für ertragreiche und hochwertige Aufwüchse. Je nach Nutzungsintensität sowie entsprechend angepasster Düngung herrschen die folgenden Grasarten vor beziehungsweise eignen sich für die Neuanlage und Nachsaaten.
Jede Grasart hat ihre speziellen Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Besonderheiten. Einen Überblick geben die folgenden Steckbriefe:
Es gibt jedoch auch einige unerwünschte Grasarten wie beispielsweise gemeine Rispe, Quecke, wolliges Honiggras oder Trespen. Auf www.gruenland-online.de finden Sie Empfehlungen, wie diese Arten im Wirtschaftsgrünland reguliert werden können.
Kräuter des Dauergrünlands
Im Dauergrünland gibt es eine große Zahl an unterschiedlichsten Kräutern, die sich jedoch hinsichtlich Ertrag und Futterwert stark unterscheiden. Während manche Kräuter wie Löwenzahn oder Spitzwegerich durchaus erwünscht sind und eine positive Wirkung auf die Tiergesundheit haben, sind weitere Arten wie die Herbstzeitlose oder die Kreuzkräuter sogar noch im konservierten Zustand giftig!
Der Ertragsanteil der wertvollen Kräuter soll insgesamt bei etwa 10 bis 20 Prozent im Ertrag liegen, höhere Anteile sind aufgrund der hohen Bröckelverluste sowie niedrigeren Erträge und Energiegehalte nicht anzustreben. Bei Neuanlage oder Nachsaaten ist die Beimischung von Kräutersamen in aller Regel nicht nötig beziehungsweise nicht sinnvoll.
Futterwertzahlen und Bekämpfungsschwellen wichtiger Wiesenkräuter
Pflanzenart | Futterwertzahl (FWZ) | maximale Ertragsanteile (Prozent) | maximale Pflanzen je Quadratmeter |
---|---|---|---|
Spritzwegerich | 6 | 20 | |
Schafgarbe | 5 | 10-20 | 10 |
Löwenzahn | 5 | 30 (20*) | 5 - 15 |
Bärenklau | 5 | 30 (20*) | 0,5 - 5 |
Wiesen-Kerbel | 4 | 30 (20*) | 0,5 - 5 |
Kriechender Hahnenfuß | 2 | 5 (15*) | 5 - 10 |
Stumpfblättriger Ampfer | 1 | 5 | 0,3 - 0,5 |
Scharfer Hahnenfuß | -1 | 5 (15*) | |
Herbstzeitlose | -1 | 2 | |
Wasser-Kreuzkraut | -1 | 2 |
* bei Heunutzung
Sofern alle Möglichkeiten der mechanischen Bekämpfung beziehungsweise Zurückdrängung ausgeschöpft sind können nach Überschreitung der Bekämpfungsschwellen auch Herbizide eingesetzt werden. Einen Überblick dazu bietet der entsprechende Auszug aus der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz“
Leguminosen des Dauergrünlandes
Während im Extensivgrünland etliche Leguminosen vorkommen können, finden sich in intensiv geführten Beständen oftmals nur Weiß- und Rotklee, je nach Standort auch Luzerne, Esparsette, verschiedene Wicken sowie weitere Kleearten. Die Besonderheit dieser Schmetterlingsblütler ist, dass sie mit bestimmten Bodenbakterien, den Knöllchenbakterien, eine Symbiose eingehen: die Bakterien binden aus der Luft Stickstoff und stellen diesen den Leguminosen zur Verfügung – als Gegenleistung erhalten die Bakterien energiereiche Kohlenhydrate. Aus diesem Grunde sind die Pflanzen von einer Stickstoffdüngung unabhängig und werden durch diese mittelfristig zurückgedrängt. Für die Bewirtschaftungspraxis bedeutet dies ein erhebliches Einsparpotential hinsichtlich der notwendigen Stickstoffdüngung – sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein großer Pluspunkt.
Aus futterbaulicher Sicht bieten Leguminosen folgende wichtige Vorteile:
- hoher Eiweißgehalt
- viele Mineralstoffe
- nutzungselastisch (langsamere Alterung im Vergleich zu den Gräsern)
- sorgen für Ertragsstabilität
Der Ertragsanteil von Leguminosen sollte in etwa bei 10 bis 20 Prozent liegen. Werden die Anteile zu hoch, kann dies zu geringe Rohfasergehalte im Futter mit sich bringen, außerdem können die Bröckelverluste vor allem bei der Heubereitung hoch sein und die Silierbarkeit schwierig. Für vier wichtige Leguminosenarten, die im Übrigen auch in An- und Nachsaatmischungen vorkommen, sollen die folgenden Steckbriefe eine Übersicht geben:
Grünlandansaat und -verbesserung
Falls Ihr Grünlandbestand nicht den Erwartungen entspricht, sollten Sie als ersten Schritt vor einer Neuan- beziehungsweise Übersaat unbedingt Ihre Bewirtschaftung überdenken und folgende Aspekte in Ihre Überlegungen einbeziehen:
- Sind meine Bestände unter- oder übernutzt?
- Schäden durch Fahrspuren, Auswinterung, Mäusefraß, et cetera?
- zu hohe Stickstoff- oder Kaliumoxid-Gaben?
- Wie erfolgreich waren meine bisherigen Verbesserungsmaßnahmen? Passte die Mischung / die Witterung / die Bestandspflege?
- und weitere
Mit Ackerfutterbau kann Grundfutter für Wiederkäuer und Gärsubstrat für Biogasanlagen produziert werden. Wichtige Arten sind Mais, Gräser, Leguminosen und Kleegrasmischungen.
Mais
Sortenergebnisse der LSV Silomais
Gräser & Leguminosen
Sortenempfehlungen für die Ansaat und Nachsaat von Ackerfutter und Luzerneanbau
Kleegrasmischungen
Zwischenfrüchte- und Untersaaten
Zwischenfrüchte werden zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung oder zur Futternutzung angebaut. Sie sind ein sehr wichtiges Instrument des Pflanzenbaus zur Erhaltung einer Vielzahl von ökologischen und agronomischen Funktionen. So werden unter anderem Nährstoffe über Winter in Biomasse konserviert und dadurch deren Auswaschung in das Grundwasser verhindert, so dass diese der folgenden Hauptkultur zur Verfügung stehen. Zwischenfrüchte verringern auch Wassererosion und damit den Eintrag von Nährstoffen in Oberflächengewässer. Beim Anbau von Leguminosen wird zudem Stickstoff fixiert, der von der Nachfrucht genutzt werden kann. Durch die Durchwurzelung und Erhöhung der biologischen Aktivität werden Bodenstruktur, Humusbilanz und damit Bodenfruchtbarkeit verbessert. Ein zielgerichteter Zwischenfruchtanbau kann zudem einen Beitrag zur Unkraut- und Schaderregerunterdrückung leisten.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Informationen und Bilder zu Zwischenfruchtarten
Untersaaten werden in eine Hauptfrucht (Deckfrucht) eingesät und nach Ernte der Hauptfrucht als Gründüngung oder zu Futterzwecken genutzt. Nach Ernte der Hauptkultur erfüllen sie die ökologischen und agronomischen Funktionen einer Zwischenfrucht und können gegebenenfalls als Hauptfrucht zur Futtergewinnung in den Folgejahren (Kleegras) dienen.
Blühende Untersaaten und erweiterte Reihenabstände bei Sommergerste
Humus-, Boden- & Wasserschutz
Humus ist ein wichtiger Bestandteil des Bodens und erfüllt viele Funktionen. Bodenstruktur, Wasserhaltekapazität und Nährstoffspeicher sind nur einige Schlagworte. Ziel muss es daher sein, Humus und damit die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
Einen ersten Hinweis darauf, wie es um den Humus auf Ihren Äckern steht, lässt sich durch eine Humusbilanz ableiten. Mit der Excel-Anwendung der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) können Sie für den Gesamtbetrieb oder einzelne Schläge eine Humusbilanz erstellen, um zu sehen, ob durch Ihre Fruchtfolge Humus eher auf- oder abgebaut wird.
Aktive Humusbilanzberechnung
Hinweis: Die Humusbilanz zeigt nur eine Tendenz und gibt keine Auskunft über den Humusgehalt in Ihren Böden. Die Bilanz ist nicht, wie in der Anwendung angegeben, Teil der aktuellen Cross Compliance – Bestimmungen.
Interpretation des Bilanzergebnisses:
Tabelle: Versorgungsgruppen (VG) für Humusbilanzen im konventionellen und ökologischen Landbau
(Quelle: Körschens et. al., 2004; Kolbe, 2008; Ebertseder et al., 2014)
Versorgungsgruppe Konventioneller |
Humusäquivalente (in Kilogramm in Humusäquivalent/Hektar) Landbau Ökologischer |
Humusäquivalente (in Kilogramm in Humusäquivalent/Hektar) Landbau |
---|---|---|
A (sehr niedrig) | < -200 | < -200 |
B (niedrig) | -200 bis -76 | -200 bis -1 |
C (optimal) | -78 bis +100 | 0 bis +300 |
D (hoch) | +101 bis +300 | +301 bis +500 |
E (sehr hoch) | > 300 | 500 |
Die anzustrebende Versorgungsgruppe ist, wie bei den Grundnährstoffen, die Gruppe C. Durch Erreichen der Versorgungsgruppe C kann die Einhaltung eines standort- und bewirtschaftungstypischen Humusgehalts gewährleistet werden. In den Versorgungsgruppen A und B ist auf Dauer damit zu rechnen, dass die Bodenfruchtbarkeit und damit auch der Ertrag abnehmen. Dagegen birgt eine erhöhte Humusbilanz in den Versorgungsgruppen D und E das Risiko von Nährstoffverlusten durch hohe Mineralisationsraten.
Im „Leitfaden zur Humusversorgung“ und der Broschüre „Humus, Humusgehalt“ des Verbundes der Landesanstalten und Landesämter für Landwirtschaft finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Humus und Humusbilanz:
Grundsätze der Humuswirtschaft – Humus, Humusgehalt
Humus gilt außerdem als Kohlenstoffdioxid-Speicher und kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mittlerweile werden von verschiedenen Unternehmen so genannte „Humuszertifikate“ angeboten. Hierzu hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) folgende Broschüre herausgegeben:
Grundsätze der Humuswirtschaft – Humuszertifikate
Das Thünen-Institut hat die Thematik Humuszertifikate ebenfalls aufgegriffen, einen Vortrag zum Thema finden Sie hier:
Praxis-Talk | Klimaschutz durch Humusaufbau?! - Vortrag von Dr. Axel Don (Thünen-Institut) - YouTube
Bodenschutz:
Informationen zu den neuen gesetzlichen Auflagen zum Erosionsschutz im Infoblatt Erosionskataster
Arbeitshilfe "Der heimliche Verlust der Bodenfruchtbarkeit durch Bodenerosion"
Wasserschutz:
Kleines Feldbuch 2024 - Besonderheiten des Ackerbaus in Problem- und Sanierungsgebieten
Großes Feldbuch - Dokumentation von Düngung und Pflanzenschutz
Informationen zur Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)
Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Eigenverbrauchtankstellen für Diesel
Merkblatt Eigenverbrauchstankstellen bis 5 bis 100 Kubikmeter
Aktionsprogramm zur Sanierung Oberschwäbischer Seen:
Seen und Weiher sind prägende Bestandteile der oberschwäbischen Landschaft. Um der beschleunigten Alterung dieser Gewässer, die durch menschliche Einflüsse bedingt ist, entgegenzuwirken, wurde 1989 das Aktionsprogramm zur Sanierung der oberschwäbischen Seen ins Leben gerufen.
Von den Landwirtschaftsämtern der vier am Seenprogramm beteiligten Landkreise erfolgt eine Beratung für Landwirte, die Flächen in den Einzugsgebieten bewirtschaften, um die diffusen und punktuellen Nährstoffeinträge zu verringern. Außerdem werden Extensivierungsverträge für „kritische Flächen“ abgeschlossen.
Weitere Informationen beim Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen
Digitaler Pflanzenbau
Unter dem englischsprachigen Begriff Precision Farming wird ein Verfahren der ortsdifferenzierten und zielgerichteten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen verstanden. Der Begriff umfasst eine Teilmenge von digitalen Verfahrenstechniken im Rahmen der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Ziel des „Präzisionsackerbaus“ ist es, die Unterschiede des Bodens und der Ertragsfähigkeit innerhalb eines Feldes zu berücksichtigen.
SAPOS - Korrektursignal
Die Landwirte können mit SAPOS® ihre Traktoren, Mähdrescher und Anhängegeräte mit satellitengestützten Lenksystemen in Echtzeit zentimetergenau steuern. SAPOS ermöglicht eine exakte Bodenbearbeitung ohne Überlappungen, ein flächenabhängiges Erntemonitoring, eine präzise Aussaat und eine genaue mechanische Unkrautregulierung. Landwirte können damit Zeit, Treibstoff, Dünge- und Pflanzenschutzmittel einsparen und die Umwelt aktiv schonen.
Satellitenpositionierung sind ab sofort entgeltfrei für Landwirte, Lohnunternehmer und Maschinenringe verfügbar. Unter folgendem Registrierungsformular können Sie den Zugang zur jeweiligen Echtzeitpositionierung beantragen.
Fördermaßnahme FAKT F3
Anwendung von Precision Farming als Paket mit den Maßnahmen
- "Stickstoffdüngung mit N-Sensor"
- "Phosphat-Grunddüngung
- "Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs"
Hinweise
Als Nachweis der Durchführung sind die Düngebedarfsermittlung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbringungskarte erforderlich.
- Stickstoffdüngung mit dem N-Sensor
Die sensorgestützte Ausbringung von Stickstoffhaltigen Mineraldüngern wird für den Einsatz in Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln gefördert. - Bodengehalte zur Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs
Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Analysenergebnisse und der Ausdruck der erstellten Nährstoffkarte erforderlich. - Phosphat-Grunddüngung
Die Phosphatdüngung hat gemäß dem ermittelten Düngebedarf zu erfolgen, das heißt in Gehaltsklasse E keine Düngung (organisch und mineralisch).
Feldtag Veranstaltung
Ende Juli lud das Landwirtschaftsamt Biberach zum Feldtag bei Mettenberg ein. Rund 300 Interessierte informierten sich zum Thema "Flache Stoppelbearbeitung - Unkrautregulierung nach der Ernte".
Impressionen vom 6. Biberacher Feldtag am 25.07.2023
AMAZONE Grubber Cenio
AMAZONE Catros Kompaktscheibenegge
BUSA Kreiselhackgrubber
EMMEGIEMME Aratri ECO Schälpflug
GÜTTLER Federzahnegge SuperMaxx Bio
HORSCH Grubber Cruiser 5XL 3-Punkt
K.WALLNER Strohstriegel
KELLY Kettenscheibenegge
KÖCKERLING Feingrubber Allrounder
KUHN Flachgrubber Prolander 6000
KUHN Kurz-Scheibenegge Optimer L300
KUHN Zinkendrillmaschine MEGANT 602R
KVERNELAND Stoppelgrubber Turbo
LEMKEN Grubber Karat 10/300
MORENI Samurai Kreiselegge
PÖTTINGER Rollstriegel Rotocare
PÖTTINGER Scheibenegge Terradisc
SAPHIR Großfederzinkenegge Allstar Longline
TREFFLER Präzisions-Federzahnegge TF530
TREFFLER Präzisions-Grubber TG500
VÄDERSTAD Grubber Swift 400-870
VÄDERSTAD Scheibenegge Carrier XT
Betriebskontrollen im Bereich Fläche/Umwelt
Die folgende Seite soll einen Hinweis darüber geben, welche Unterlagen und Anforderungen bei Betriebs- und Flächenkontrollen im Rahmen von Cross Compliance, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) und des Fachrechts verlangt werden.
Da es sich hier um eine Auflistung der wesentlichen Prüfkriterien handelt, erhebt die Kurzinformation keinen Anspruch auf vollständige Darstellung aller Vorschriften.
Allgemeine Informationen
Veranstaltungsunterlagen Fläche/Umwelt - Wie überstehe ich Kontrollen 2024
Veranstaltungsunterlagen Futtermittel - Wie überstehe ich Kontrollen 2024
Terminkalender zu den Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags
Auflagen im Pflanzenschutz
- Sachkundenachweis der Anwenderin oder des Anwenders
- gültige Prüfplakette der Spritz- und Sprühgeräte
- Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen Vorlage Tabelle
- Pflanzenschutzgerätebefüllung & -reinigung: kein direkter oder indirekter Eintrag ins Grundwasser Merkblatt LTZ
- Aufbrauchfristen & Anwendungsverbote der Pflanzenschutzmittel
- Lagerung der Pflanzenschutzpräparate
- Abstandsauflagen zu Gewässern und Hecken
- Bienenschutz
- überbetrieblicher Pflanzenschutzeinsatz (Lohnarbeiten): Registrierung notwendig - Pflanzenschutzeinsatz im Lohn
Auflagen im Bereich Düngung
- N-Gehalt des Bodens: jährlich eigene Nmin- Bodenproben oder NID- Beratungsempfehlungen inklusive Bedarfsberechnung Nitratinformationsdienst
- Phosphat-Bodenuntersuchungsergebnisse: alle sechs Jahre auf allen Schlägen größer einem Hektar
- Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern: Untersuchungsergebnisse oder amtliche Richtwerte
- Erstellen einer Düngebedarfsberechnung für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat vor der ersten Düngungsmaßnahme
- Aufzeichnungspflicht zu den durchgeführten Düngungsmaßnahmen spätestens 2 Tage nach jeder durchgeführten Düngung
- Erstellen der Jahresdokumentation nach Anlage 5 der Düngeverordnung bis 31. März des Folgejahres
- Erstellen einer Stoffstrombilanz - Anforderung siehe Entscheidungsbaum
- Einhalten der N-Obergrenze für Wirtschaftsdünger aus pflanzlicher und tierischer Herkunft auf Acker- und Grünland (170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche (kg N/ha LN))
- Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt beachten: 1. Oktober bis 31. Januar auf Ackerland und 1. November bis 31. Januar auf Grünland. Bei Festmist von Huf und Klauentieren dauert die Sperrzeit von 1. Dezember bis 15. Januar für Acker- und Grünland.
- Ausbringungsverbot von Düngemitteln auf Böden, die wassergesättigt, überschwemmt, gefroren oder mit Schnee bedeckt sind
- unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland
- N-Höchstmenge nach Ernte der Hauptfrucht: maximal 60 Kilogramm Gesamt-N oder 30 Kilogramm Ammonium-N/Hektar, nur zu Wintergerste mit Getreidevorfrucht, Grünroggen, Winterraps und Zwischenfrüchten, wenn der Anteil Leguminosen unter 60 Prozent liegt.
- Ausbringtechnik muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Klärschlammeinsatz: Vorgaben der Klärschlammverordnung einhalten (unter anderem Nährstoffvergleich)
Anforderungen an Lagerstätte
- Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger mindestens sechs Monate
- Mineraldünger: Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln
- Silage: Sickersaft darf nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen, dichte und standsichere Anlagen
- Gülle, Jauche, Festmist, Kompost: kein Eintrag in Gewässer, dichte und standsichere Anlagen
- Pflanzenschutzmittel: Lagerung getrennt von Lebend- und Futtermitteln; kein direkter oder indirekter Eintrag ins Grundwasser Merkblatt Pflanzenschutzmittellager
- Eigenverbrauchertankstellen: kein direkter oder indirekter Eintrag ins Grundwasser Merkblatt Eigenverbrauchtankstellen
- Lagerung von Öl- und Schmierstoffen: kein direkter oder indirekter Eintrag ins Grundwasser
Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem & ökologischem Zustand
- Auflagen des Erosionskatasters einhalten Informationsblatt Erosionskataster
- Erhalt der organischen Substanz im Boden: Anbau einer bestimmten Mindestanzahl von unterschiedlichen Kulturen gleichzeitig zwischen 1. Juni und 15. Juli eines Jahres
- Erhalt von Dauergrünland
- Instandhaltung von Stilllegungsflächen: Begrünung durch Ansaat oder Selbstbegrünung; Pflegeverbot vom 1. April bis 15. August
- Beseitigungsverbot für Landschaftselemente
- Stoppelfelder nicht abbrennen
- wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächengewässer zur Bewässerung notwendig
Vorgaben zum Natur- und Artenschutz
- Auflagen aus Verträglichkeitsprüfungen einhalten (zum Beispiel Baugenehmigung)
- Schutz von Lebensraumtypen, Pflanzenarten, wildlebender Vogelarten
Ihr Kontakt
Gerne für Sie da
Christoph Ammermann
Pflanzenbauberatung / Wasserschutz und KontrollenSimon Beth
Pflanzenbauberatung/ Wasserschutz und KontrollenKatharina Eberhardt-Kistler
Pflanzenbauberatung / ÖkoversuchsfeldAlexander Ego
Kreisfachberatung für Garten- und ObstbauMarielies Heller
Pflanzenbauberatung/ KontrollenTobias Schiller
Pflanzenbauberatung / BiodiversitätWeitere Themen