Abfälle müssen eingesammelt, verwertet und entsorgt werden. Damit dies möglichst umweltfreundlich gelingt, ist jeder Haushalt an die öffentliche Abfallbeseitigung angeschlossen. Für die Angebote und Leistungen, die hierfür benötigt werden, werden Abfallgebühren erhoben. Diese sind in der Satzung des Landkreises über die Verwendung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen geregelt.
Die Abfallgebühren für die Restmülltonne setzen sich zusammen aus einer festen Grundgebühr und einer variablen Leerungsgebühr. Der Abfallgebührenbescheid wird jährlich Ende Februar an Sie versendet. Alle Gebühren und Regelungen sind in der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag festgelegt.
Die Bereitstellung sowie die Abfuhr der Blauen Tonne und der Gelben Säcke ist für Sie kostenfrei.
Grundgebühr für Privathaushalte (2024)
Personenzahl | Grundgebühr pro Jahr |
---|---|
1 Person | 31,44 Euro |
2 Personen | 52,56 Euro |
3 Personen | 66,36 Euro |
4 Personen | 71,64 Euro |
5 Personen | 76,68 Euro |
6 Personen | 79,56 Euro |
7 Personen | 80,52 Euro |
8 und mehr Personen | 84,36 Euro |
Grundgebühr für Gewerbebetriebe
Größe des Gefäßes | Grundbetrag Gefäßtarif |
---|---|
60 Liter - Tonne | 36,24 Euro |
120 Liter - Tonne | 72,48 Euro |
240 Liter - Tonne | 145,20 Euro |
1.100 Liter - Tonne | 665,40 Euro |
Leerungsgebühr für Privathaushalte und Gewerbebetriebe |
|
Größe des Gefäßes | Gebühr pro Leerung |
---|---|
60 Liter - Tonne | 2,30 Euro |
120 Liter - Tonne | 3,50 Euro |
240 Liter - Tonne | 5,95 Euro |
1.100 Liter - Container | 29,80 Euro |