Abfallgebühren

Abfälle müssen eingesammelt, verwertet und entsorgt werden. Damit dies möglichst umweltfreundlich gelingt, ist jeder Haushalt an die öffentliche Abfallbeseitigung angeschlossen. Für die Angebote und Leistungen, die hierfür benötigt werden, werden Abfallgebühren erhoben. Diese sind in der Satzung des Landkreises über die Verwendung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen geregelt.

Die Abfallgebühren für die Restmülltonne setzen sich zusammen aus einer festen Grundgebühr und einer variablen Leerungsgebühr. Der Abfallgebührenbescheid wird jährlich Ende Februar an Sie versendet. Alle Gebühren und Regelungen sind in der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag festgelegt.

Die Bereitstellung sowie die Abfuhr der Blauen Tonne und der Gelben Säcke ist für Sie kostenfrei.

Grundgebühr für Privathaushalte (2024)

Personenzahl Grundgebühr pro Jahr
1 Person 31,44 Euro
2 Personen 52,56 Euro
3 Personen 66,36 Euro
4 Personen 71,64 Euro
5 Personen 76,68 Euro
6 Personen 79,56 Euro
7 Personen 80,52 Euro
8 und mehr Personen 84,36 Euro


Grundgebühr für Gewerbebetriebe

Größe des Gefäßes Grundbetrag Gefäßtarif
60 Liter - Tonne 36,24 Euro
120 Liter - Tonne 72,48 Euro
240 Liter - Tonne 145,20 Euro
1.100 Liter - Tonne 665,40 Euro

Leerungsgebühr für Privathaushalte und Gewerbebetriebe

Größe des Gefäßes Gebühr pro Leerung
60 Liter - Tonne 2,30 Euro
120 Liter - Tonne 3,50 Euro
240 Liter - Tonne 5,95 Euro
1.100 Liter - Container 29,80 Euro

Wissenswertes zu den Abfallgebühren

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