Gebühren

Abfälle müssen eingesammelt, verwertet und entsorgt werden. Damit dies möglichst umweltfreundlich gelingt, ist jeder Haushalt an die öffentliche Abfallbeseitigung angeschlossen. Für die Angebote und Leistungen, die hierfür benötigt werden, werden Abfallgebühren erhoben. Diese sind in der Satzung des Landkreises über die Verwendung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen geregelt.

Die Abfallgebühren für die Restmülltonne setzen sich zusammen aus einer festen Grundgebühr und einer variablen Leerungsgebühr. Der Abfallgebührenbescheid wird jährlich Ende Februar an Sie per Post versendet. Alternativ können Sie sich auch zum E-Bescheid anmelden. Alle Gebühren und Regelungen sind in der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag festgelegt.

Die Bereitstellung sowie die Abfuhr der Blauen Tonne und der Gelben Säcke ist für Sie kostenfrei.

Grundgebühr für Privathaushalte (2026)

Personenzahl Grundgebühr pro Jahr
1 Person 31,44 Euro
2 Personen 52,56 Euro
3 Personen 66,36 Euro
4 Personen 71,64 Euro
5 Personen 76,68 Euro
6 Personen 79,56 Euro
7 Personen 80,52 Euro
8 und mehr Personen 84,36 Euro

Grundgebühr für Gewerbebetriebe

Größe des Gefäßes Grundbetrag Gefäßtarif
60 Liter - Tonne 36,24 Euro
120 Liter - Tonne 72,48 Euro
240 Liter - Tonne 145,20 Euro
1.100 Liter - Tonne 665,40 Euro

Leerungsgebühr für Privathaushalte und Gewerbebetriebe

Größe des Gefäßes Gebühr pro Leerung
60 Liter - Tonne 2,30 Euro
120 Liter - Tonne 3,50 Euro
240 Liter - Tonne 5,95 Euro
1.100 Liter - Container 29,80 Euro

Tonnentausch

Die Größe einer Restmülltonne kann jederzeit in den Online-Services vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 26 Euro.

Zusätzliche Abholungen von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten, Kühlgeräten und Fernsehern

Sie möchten Sperrmüllmengen abholen lassen, die über das kostenfreie Kontingent von pro Jahr 2 Kubikmeter hinausgehen? Kein Problem. Für eine zusätzliche Abfuhr werden 40 Euro je Kubikmeter berechnet. Für eine zusätzliche Abfuhr von Haushaltsgroß-, Kühl- und Fernsehgeräten werden 20 Euro je Stück berechnet.

Umzug

Nehmen Sie einen Umzug in einen Ort außerhalb des Landkreises vor, so müssen Sie Ihre Papier- und Restmüllgefäße auf einem der Recyclingzentren abgeben. Alternativ  werden diese auch an dem Ort abgeholt, an dem Sie genutzt wurden. Sollten die Gefäße bei den ersten zwei Anfahrten nicht zugänglich sein, so stellen wir Ihnen eine dritte Anfahrt mit einer Gebühr in Höhe von 38 Euro in Rechnung.

Sollte Gefäße (Restmüll und Papier) nach Ihrem Umzug nicht eingezogen werden können, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb berechtigt, eine Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.

Größe des Gefäßes Gebühr Ersatzbeschaffung
60 Liter - Tonne 51,50 Euro
120 Liter - Tonne 43,50 Euro
240 Liter- Tonne 52,00 Euro
1.100 Liter-Container 290,40 Euro

Wissenswertes zu den Abfallgebühren

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