Nahverkehrsplan

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge, die nach dem
ÖPNV-Gesetz des Landes vom Aufgabenträger – vom Landkreis – wahrgenommen wird.
Im Nahverkehrsplan legt der Landkreis seine Zielvorgaben zum ÖPNV fest und gibt damit den Rahmen für die Ausgestaltung und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis vor. Der Nahverkehrsplan ist heute aufgrund der europa- und nationalrechtlichen Wettbewerbsregelungen nicht nur eine Rahmenplanung sondern auch maßgebliche Grundlage zur Einleitung von wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe von Verkehrsleistungen sowie Beurteilungsmaßstab von Verkehrsangeboten im Rahmen von eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren im Sinne des Personenbeförderungsrechts. Der Nahverkehrsplan wird in aller Regel in einem Turnus von fünf
Jahren fortgeschrieben.

Der Kreistag des Landkreises Biberach hat diesen Nahverkehrsplan am 25. Oktober 2017 beschlossen.

Der Nahverkehrsplan steht Ihnen zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

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