Informationen zur novellierten Trinkwasserverordnung beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches
Legionellen in der Hausinstallation
Meldepflicht
Bitte beachten Sie: erst eine Überschreitung des Technischen Maßnahmenwerts führt zu einer Meldepflicht an das Gesundheitsamt und zu weiteren Pflichten.
Bei Objekte, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, wurde das Untersuchungsintervall von einmal jährlich auf einmal alle drei Jahre verlängert.
Informationen zum Thema Legionellen beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Untersuchungsstellen
Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie in der Landesliste nach Paragraf 15 Trinkwasserverordnung über zugelassene Analyseninstitute für Trinkwasseruntersuchungen in Baden Württemberg.
Wasseranalysen und Gesetze
In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, in welchen Abständen und in welchem Umfang Betreiberinnen und Betreiber einer Wasserversorgung Qualitätsuntersuchungen durchzuführen hat.
Wichtige chemische Parameter sind zum Beispiel: Nitrat, Eisen, Mangan, Arsen, Pestizide, Härte und andere. (Grenzwerte siehe Trinkwasserverordnung)
Um die Verbreitung von gefährlichen Darmerkrankungen zu verhindern sind zusätzlich mikrobiologische Untersuchungen notwendig. So dürfen zum Beispiel keine Coliformen Bakterien oder Escherichia Coli nachweisbar sein.
Wasserhärte
Beim Durchfließen der verschiedenen Bodenschichten nimmt Wasser viele Stoffe und Mineralien auf. Dies ist unter anderem auch Calcium und Magnesium. Diese Mineralien bestimmen die Härte des Wassers. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Trinkwasser von Natur aus überwiegend eine mittlere Härte. Das Trinkwasser im Kreis Biberach hat eine hohe Härte, das heißt, es sind viele Mineralien gelöst enthalten. Der Härtegrad beträgt drei bis vier.
Die Kenntnis der Trinkwasserhärte ist wichtig für die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungsmittel. Das dient dem Gewässerschutz. Viele Waschmittel enthalten unter anderem Phosphate, die Flüsse und Seen mit Nährstoffen so "überdüngen" können, dass Algen und Plankton übermäßig wachsen. Sterben sie ab, wird dem Wasser Sauerstoff entzogen, und es bilden sich schädliche Zersetzungsprodukte. In jedem Fall gilt es, Waschmittel sparsam zu dosieren - entsprechend der Anleitung auf der Waschmittelpackung.
Über die Wasserhärte informiert Sie Ihr Wasserversorgungsunternehmen; mindestens einmal jährlich veröffentlicht es den Härtebereich des gelieferten Wassers.
Für Essen und Trinken verwendetes Trinkwasser aus dem Hahn bedarf keinerlei Enthärtung oder einer anderen Behandlung. Wasserenthärtung im Haushalt darf in keinem Fall zu hygienischen Nachteilen (zum Beispiel: Verkeimung der Anlage mit nachfolgender bakterieller Verunreinigung des Wassers) führen.
Bei Einsatz von Wasserenthärtungsanlagen (nur mit DVGW-Prüfzeichen!) sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Begrenzung der Wassernachbehandlung möglichst auf den eigentlichen Verwendungszweck (zum Beispiel nur auf die Warmwasserinstallation)
- Einbau durch ein qualifiziertes Installationsunternehmen
- Abstimmung der Anlage auf die jeweilige Wasserhärte: Rücksprache mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen wird empfohlen
- sorgfältige und regelmäßige Wartung der Anlage
Da das Kochsalz, das im allgemeinen für die Regeneration der Enthärtungsanlage benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist und dem Wasserkreislauf letztlich zugeführt wird, kann die Wasserenthärtung zudem nicht als umweltfreundlich angesehen werden.
Von einer generellen Trinkwasser-Nachbehandlung wird abgeraten.
Für den Einsatz von Zusatzstoffen im Trinkwasser gelten Grenzwerte. Die zulässigen Höchstkonzentrationen stehen in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamtes.
Ein Problem für die Wasserqualität stellt in vielen Fällen die eigene Hausinstallation und falsches Nutzungsverhalten dar. Auch wenn seit 1878 die Verwendung von Blei als Leitungsmaterial in Württemberg verboten ist, können sich Schwermetalle (Blei, Cadmium, Nickel) aus verzinkten Stahlleitungen im Wasser lösen. Grundsätzlich sollte Wasser, dass länger als vier Stunden stagniert (in den Leitungen "steht") nicht getrunken und für die Lebensmittelzubereitung verwendet werden. Lassen Sie deshalb vor allem morgens das Wasser so lange aus dem Hahn laufen, bis es spürbar kälter ist. So haben Sie die Gewährleistung, frisches Wasser zu zapfen und nicht Wasser das über Nacht in den Leitungen des Hauses stand. Verwenden Sie auch immer kaltes Wasser zum Trinken und für die Nahrungszubereitung. Warmes Wasser steht unter Umständen tagelang im Boiler.
Anlagenüberwachung
Jedes Jahr führt das Gesundheitsamt eine Kontrolle der Wasserversorgungsanlagen durch. Hierbei wird besonders auf den hygienischen Zustand der Wassergewinnung und Lagerung geachtet. So darf beispielsweise kein Ungeziefer in den Brunnen oder Hochbehälter eindringen, ebenso müssen alle Anlagenteile sauber und hygienisch sein.
Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung entnimmt das Kreisgesundheitsamt jedes Jahr stichprobenartig bei verschiedenen Gemeinden Wasserproben aus dem Versorgungsnetz. Die nachfolgende, sehr umfangreiche Untersuchung auf verschiedenste chemische- und mikrobiologischen Bestandteile des Wassers bietet einen tiefen Einblick in die Zusammensetzung unseres Trinkwassers. Solche Untersuchung finden zusätzlich zu den von den Wasserversorgern entnommenen Proben "als Kontrolle der Kontrolle" statt.
Regen- oder Grauwasseranlagen
Jeder, der eine Regen- oder Grauwasseranlage betreibt, ist verpflichtet diese beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung ist auch dann notwendig, wenn das gesammelte Wasser nur zum Bewässern des Garten genutzt wird (Voraussetzung: Regenwasserinstallation im Gebäudekeller).
Eigenwasserversorgungsanlagen
Neben den öffentlichen Wasserversorgungen unterliegen auch die Eigenwasserversorger der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Auch hier müssen die Parameter der Trinkwasserverordnung eingehalten werden sowie der bauliche Zustand den allgemeinen Regel der Technik entsprechen. Notwendige Untersuchungen werden nur von zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt.