Betreuungsbehörde

Aufgaben der Betreuungsbehörde

  • Unterstützung der Amtsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (Sachverhaltsermittlungen, fachliche Stellungnahmen, Prüfung der Betreuereignung, Vorführungen und Zuführungen)
  • Informationen über (Vorsorge)-Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten
  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Landkreis Biberach e. V.
  • Bedarfsermittlung und Planung für ein ausreichendes Angebot an Berufsbetreuern

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie

  • sich über die Möglichkeiten für den Fall informieren wollen, dass Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln können
  • allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen
  • Sie selbst ein Interesse daran haben, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen, wir informieren Sie unverbindlich

Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung sind in Paragraf 1814 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:

„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer)." 

Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen.

Das eigentlich erklärte Ziel des Betreuungsrechts ist es, Betreuungen zu vermeiden, zumindest aber den Verfahrensaufwand zu verringern. Es gilt der Grundsatz „so viel Betreuung wie nötig, und so wenig wie möglich“. Soweit eine Betreuung zu verhindern ist, zum Beispiel durch formlose Hilfe, Einschaltung anderer Dienste oder auch die Erteilung von Vorsorgevollmachten, hat dies Vorrang.

Ihre Ansprechpartner

A - E 

F - G

H - Ml

Mo - Ra

Re - Sche

Schi - Z 

Anforderungen an eine Berufsbetreuerin und an einen Betreuer

Mit steigenden Betreuungszahlen wächst auch der Bedarf an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern. Die Aufgabe besteht in der rechtlichen Vertretung von Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht alleine erledigen können. Welche Aufgaben die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt, wird vom Betreuungsgericht festgelegt. Handlungsfelder können unter anderem sein:

  • Bearbeitung von Post und Behördenaufgaben
  • Verwaltung von Vermögen
  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten
  • Sicherstellung der häuslichen Versorgung oder Suche nach Alternativen (zum Beispiel Pflegeheimplatz)
  • Unterstützung im Rahmen der Gesundheitssorge, zum Beispiel Organisation von Haushaltshilfen, Sicherstellung

Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Die Bestellung zur Berufsbetreuerin und zum Berufsbetreuer erfolgt mit Beschluss durch das Betreuungsgericht. Zuvor wird Ihre Eignung für diese Tätigkeit von der Betreuungsbehörde überprüft:

Als geeignet werden insbesondere Personen angesehen, die unter anderem Erfahrungen im sozialen, juristischen oder finanzwirtschaftlichen Bereich aufweisen. Für die Tätigkeit müssen außerdem spezielle Fortbildungen zum Betreuungsrecht besucht werden. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen. Als Betreuungsbehörde haben wir den Anspruch, dass unsere neuen Berufsbetreuerinnen und -betreuer möglichst schnell einen gewissen Bestand an Betreuungen aufbauen können. Maßgeblich für die Aufnahme in unseren Betreuerpool ist der tatsächliche Bedarf an neuen Betreuern.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer haben, melden Sie sich einfach bei uns. Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an. Für die Aufnahme in unseren Betreuerpool benötigten wir unter anderem diese Dokumente von Ihnen:

  • Lebenslauf mit Zeugnissen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Berufs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Gewerbeanmeldung bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt)
  • Bescheinigung über den Besuch von Fortbildungen zum Betreuungsrecht
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

Antrag auf Registrierung Neubetreuer

Antrag auf Registrierung Bestandsbetreuer unter 3 Jahre

Antrag auf Registrierung Bestandsbetreuer über 3 Jahre 

Hinweise zur Registrierung von Betreuern

neue Reform Tabelle

Merkblatt für ehrenamtliche Betreuer 

Antrag Eingruppierung Berufsbetreuer

Informationen zur Eingruppierung von Berufsbetreuer

Bitte reichen Sie die Unterlagen erst ein, wenn wir Sie dazu auffordern. Das spart unnötige Kosten. Vielen Dank.

Weitere Informationen über das Berufsfeld Berufsbetreuer

  



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