Badewasserüberwachung

Grundlage der Badewasserüberwachung ist die EU-Badewasserrichtlinie für die Oberflächengewässer und die DIN 19643 für die künstlichen Becken.

Baden und Wassersport zählen zu den beliebtesten Freizeitvergnügen. Ein durchschnittlicher Schwimmer schluckt beim Baden im Schnitt 50 Milliliter, ein Nichtschwimmer 30 Milliliter Wasser. Kinder beim Herumtoben und „nicht ganz so gute“ Surfer schlucken oft ein Vielfaches dieser Mengen. Damit Baden wirklich ein Vergnügen bleibt, ist es daher umso wichtiger, dass die hygienische Wasserqualität engmaschig überwacht wird. Nur so kann ein Erkrankungsrisiko möglichst ausgeschlossen werden.

Merkblatt zur Badedermatitis

Informationen bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Kontrolle als Voraussetzung für ungetrübtes Badevergnügen!

Das Kreisgesundheitsamt überwacht alle offiziellen Badegewässer, Freibäder, Lehrschwimmbecken und Kurbäder des Landkreises Biberach.

Bei Bädern mit Wasseraufbereitung wird auf die Konzentration des Desinfektionsmittels sowie auf den pH-Wert geachtet. Wichtiger Bestandteil einer jeden Kontrolle ist die Entnahme von Wasserproben. Diese werden auf mögliche Krankheitserreger untersucht.

Weitere Informationen

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Jochen Schmid

Hygieneinspektor

Robert Schwenk

Hygieneinspektor

Karlfried Spieler

Technische Sachbearbeitung Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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